Nach Klage von Thor Steinar: Storch Heinar gewinnt Prozess

Die Klage der bei Neonazis beliebten Modemarke Thor Steinar wurde vor Gericht abgewiesen: Das Satireprojekt Storch-Heinar darf sich auf die Kunstfreiheit berufen und weiter produzieren.

Darf weiter mit Satirestörchen bekämpft werden: die von Rechtsextremen gekaufte Modemarke Thor Steinar. Bild: spreadshirt

NÜRNBERG afp | Im Markenrechtsstreit zwischen der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke Thor Steinar und dem Satireprojekt Storch Heinar hat das Unternehmen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Nürnberg wies in einem am Mittwoch verkündeten Urteil die Klage der Herstellerin der Marke Thor Steinar gegen die Storch-Heinar-Erfinder um den SPD-Landtagsabgeordneten Matthias Brodkorb aus Mecklenburg-Vorpommern weitgehend ab. Das Zeichen Storch Heinar darf demnach weiter verwendet werden.

Brodkorb wollte nach eigenen Angaben durch den Storch der Arbeit gegen Rechtsextremismus eine unterhaltsam-satirische Note geben, Thor Steinar dagegen sah seine Produkte verunglimpft. Die Jungsozialisten in Mecklenburg-Vorpommern druckten den Storch auf Hemden, Pullover und Tassen.

Mal kommt dieser mit dem Schriftzug "Kriminelle Inländer" daher, mal in Anspielung auf die Nazi-Größe Rudolf Hess als "debiler Rudolf" mit Flugzeug. Die Firma Mediatex bedruckt T-Shirts oder Kapuzenpullover – wenn auch keineswegs ausschließlich – gern mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzügen. Diese Symbole spielen an auf Wikinger, Germanen und nordische Götter.

Die Bekleidungsfirma wollte die Storch-Heinar-Erfinder nun vor Gericht verpflichten, das Zeichen nicht mehr zu benutzen. Zudem verlangte das Unternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Nürnberg sah aber nach eigenen Angaben keine Verletzungen des Markenrechts oder Wettbewerbsrechts. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr von Storch Heinar mit Thor Steinar, erklärte das Gericht. Die Waren des Unternehmens würden auch nicht herabgesetzt oder verunglimpft.

Ein Verbot scheitert nach Auffassung der Richter schon daran, dass sich die Storch-Heinar-Erfinder bei einer satirischen Auseinandersetzung auf Meinungs- und Kunstfreiheit berufen könnten.

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