Nach Kritik an Arbeitsbedingungen: Fleischkonzerne wollen sich bessern

Bis Juli 2016 soll das Arbeitsrecht bei allen Jobs in Schlachthöfen und Fabriken der großen Firmen angewendet werden.

Verschiedenes Fleisch in der Theke. Eine Hand greift zu.

Was in der Fleischtheke landet, ist oft unter untragbaren Arbeitsbedingungen verarbeitet worden. Foto: ap

BERLIN afp | | Nach heftiger Kritik an gravierenden Missständen wollen sechs große Fleischkonzerne Berichten zufolge die Arbeitsbedingungen verbessern. Wie die Süddeutsche Zeitung und die Neue Osnabrücker Zeitung am Samstag berichteten, stehen die Verhandlungen mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vor dem Abschluss.

Bis Juli 2016 sollen sämtliche Jobs in Schlachthöfen und Fabriken der Branchengrößen Tönnies, Vion, Heidemark, Danish Crown, Westfleisch und Wiesenhof auf deutsches Arbeitsrecht umgestellt werden.

Die Zeitungen beriefen sich auf den Entwurf einer Selbstverpflichtung der Unternehmen, der am Montag mit Gabriel in Berlin verabschiedet und vorgestellt werden solle. Die Konzerne wollen demnach ihre Strukturen so umstellen, „dass sich sämtliche in ihren Betrieben eingesetzte Beschäftigte in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden“.

Zugleich werde sichergestellt, dass konsequent deutsches Arbeitsrecht angewendet werde, „insbesondere auch die Vorschriften zur Arbeitszeit, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung“.

Bislang sind die Arbeiter häufig bei Subunternehmen aus Ost- oder Südosteuropa angestellt. Immer wieder war in der Vergangenheit über Ausbeutung berichtet worden.

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Claus-Harald Güster, sagte der Süddeutschen Zeitung: „Wir begrüßen jede Maßnahme, die dazu beiträgt, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Fleischindustrie zu verbessern.“ Die Gewerkschaft habe jedoch Bedenken, dass eine Selbstverpflichtung tatsächlich wirke. Gebraucht würden gesetzliche Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit, sagte Güster.

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