Nach Protesten gegen Abschiebung: Bivsi Rana darf zurückkommen

Die Abschiebung der Gymnasiastin Bivsi Rana und ihrer Eltern aus Duisburg nach Nepal hatte für Empörung gesorgt. Jetzt nimmt der Fall für sie ein gutes Ende.

Ein nepalesisches Mädchen zwinkert lässig in die Kamera

Bivsi Rana ist zurück Foto: dpa

DUISBURG/DÜSSELDORF epd | Rund zwei Monate nach der Abschiebung der nepalesischen Familie Rana können die 15-jährige Gymnasiastin Bivsi und ihre Eltern nach Duisburg zurückkehren. Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Stadtsprecherin am Dienstag. Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern erfolgt nun über ein „Schüleraustausch-Visum“.

Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Deutschland geboren wurde, einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die Stadt erklärte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana frei. Die Eltern kommen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer minderjährigen Tochter.

Oberbürgermeister Sören Link (SPD) begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele Menschen hätten sich dafür starkgemacht, „und vor allem das Engagement von Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt“. Er sei erleichtert, dass diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte.

„Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung rechtmäßig“, merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein „Happy End“ wie im Falle Bivsi.

Abwägung zwischen „gut“ und „schlecht“ Integrierten?

Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Stamp unterstrich die Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes Nordrhein-Westfalem habe man eine konstruktive Lösung für die Familie finden können.

Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war die damals noch 14-Jährige gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums, Oberbürgermeister Link, das Land NRW und der Petitionsausschuss des Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt.

Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp 20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor 15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab.

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