Nach Razzien gegen Anonymous: User wollen sich juristisch wehren

Unverhältnismäßige Kriminalisierung beklagen User wegen einer Razzia gegen Anonymous-Anhänger. Anlass waren Angriffe auf die Homepage des Rechteverwerters Gema.

Ursache der Ermittlungen: Eine Attacke auf Server des Rechteverwerters Gema im Jahr 2011. Bild: dapd

BOCHUM taz | Nach einer bundesweiten Durchsuchungswelle gegen vorgebliche Unterstützer des Hacker-Kollektivs „Anonymous“ haben Internetnutzer rechtliche Schritte gegen die Beschlagnahme ihrer Computer und anderer Hardware angekündigt.

„Anwalt ist jetzt an Bord“, heißt es im Blog der Berlinerin Doreen Kröber, in dem die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angeordnete Razzia als „unverhältnismäßig“ kritisiert wird.

Begründet wird die von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführte Aktion mit Angriffen auf die Homepage des Musikrechte-Verwerters Gema. Bereits im Dezember 2011 war die unter Dauerbeschuss von Massenanfragen geraten – und dadurch zwar nicht abgestürzt, aber deutlich langsamer geworden. Dem BKA reichte das für Ermittlungen gegen bundesweit 106 Beschuldigte – der Schwerpunkt lag mit 33 Fällen in Nordrhein-Westfalen.

Dabei könnte ein einziger Klick auf einen bestimmten Link gereicht haben, um in den Verdacht der „Computersabotage“ zu kommen: Manche Beschuldigte versichern, sie hätten keinerlei Erklärung für die Behördenvorwürfe.

Bei Facebook kritisierten „Anonymous“-Unterstützer dagegen, die Attacken seien offenbar von „Amateuren“ ausgeführt worden – die hätten es versäumt, ihre Identität wie üblich durch Nutzung mehrerer Knotenpunkte zu verschleiern.

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