Nach Veröffentlichung über NSA: Mögliche Whistleblowerin angeklagt

Eine 25-Jährige soll der Plattform „The Intercept“ vertrauliche Informationen der NSA zugespielt haben. Das US-Justizministerium hat die Klage eingereicht.

Das NSA-Hauptquartier in Fort Meade, Maryland: Ein Gebäude mit vielen Parkplätzen

Die Beklagte soll vetrauliche Informationen des Geheimdienstes NSA weitergegeben haben Foto: reuters

WASHINGTON afp/ap | Die Veröffentlichung eines streng geheimen Dokumentes des Geheimdienstes NSA über mutmaßliche russische Cyberangriffe hat in den USA hohe Wellen geschlagen. Nur kurz nachdem die Enthüllungsplattform The Intercept über das Dokument berichtete, wurde eine 25-jährige Frau wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen festgenommen, wie das Justizministerium am Montag in Washington mitteilte.

Das NSA-Dokument soll zeigen, dass Hacker mit Verbindungen zum russischen Militärgeheimdienst GRU über Monate hinweg versuchten, in US-Wahlsysteme einzudringen. Bis kurz vor der US-Präsidentschaftswahl am 8. November habe es mittels Cyberspionage wiederholt Versuche gegeben, Informationen über die bei der Wahl eingesetzte Hard- und Software zu erlangen, heißt es in dem von der Enthüllungsplattform veröffentlichten NSA-Dokument.

Dazu seien unter anderem Phishing-E-Mails versendet worden um Schadsoftware zu platzieren. Außerdem habe es Versuche gegeben, Login-Daten zu stehlen. Wie erfolgreich der Versuch gewesen sei und welche Daten möglicherweise gestohlen wurden, bleibe allerdings unklar, heißt es demnach in dem NSA-Bericht.

Nach Veröffentlichung des Intercept-Berichts über das NSA-Dokument wurde im Bundesstaat Georgia eine 25-jährige Angestellte eines privaten Dienstleisters der US-Geheimdienste festgenommen. „Die Veröffentlichung von geheimem Material ohne Autorisierung gefährdet die Sicherheit unserer Nation und untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierung“, teilte Vizejustizminister Rod Rosenstein mit.

Geheimdienstvertreter bestätigten gegenüber US-Medien, dass die Festnahme im Zusammenhang mit dem Bericht der Enthüllungsplattform stehe. Intercept-Sprecherin Vivian Siu sagte, das NSA-Dokument sei der Enthüllungsplattform anonym zugespielt worden. Das Medium habe „keine Kenntnis über die Identität der Quelle“.

Der Anwalt der Beklagten, Titus Thomas Nichols, wollte nicht bestätigen, ob die 25-Jährige angeklagt wurde, den NSA-Bericht an The Intercept weitergeleitet zu haben. Er wollte auch nicht die Regierungsbehörde nennen, in der die Beklagte arbeitet. „Meine Mandantin hat keine kriminelle Vorgeschichte, (…) sie ist eine sehr gute Person“, so der Verteidiger.

Die Regierung von Präsident Donald Trump hatte das Justizministerium zuletzt angewiesen, verstärkt gegen die Weitergabe vertraulicher Informationen vorzugehen. Trump steht wegen möglicher illegaler Kontakte seines Wahlkampfteams nach Moskau unter Druck. Russland wird vorgeworfen, den US-Wahlkampf mit Hackerangriffen zugunsten des späteren Wahlsiegers beeinflusst zu haben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.