Nach dem Ende der Herdprämie: Bayern bleibt Bayern

Bundesregierung, Landesregierungen, Parteien und Sozialverbände feiern das Ende des Betreuungsgeldes. Nur die CSU will es weiterzahlen.

Ein Kind in Lederhosen hält die Hände von zwei Frauen

Kinderbetreuung auf bayerisch. Foto: dpa

BERLIN afp/dpa/taz | Als bisher einziges Bundesland will Bayern das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld im Freistaat weiter zahlen. „Es wird in Bayern in jedem Fall auch in der Zukunft ein Betreuungsgeld geben“, sagte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Die Leistung werde im Landesrecht fortgeführt. Sie sei ein „Markenkern bayerischer Familienpolitik“.

Seehofer forderte zugleich den Bund auf, die bisher für das Betreuungsgeld aufgewendeten Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Auch andere Bundesländer wollen weiterhin Zugriff auf die frei werdenden Gelder, allerdings um sie in Kitas zu investieren. Die rot-grünen Regierungen in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kündigten an, das eingesparte Geld in Ausbau und Verbesserung des Betreuungsangebots stecken zu wollen.

Auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg will das Betreuungsgeld nicht weiterführen. Sachsen und Saarland wollen das Geld anders nutzen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte das Urteil: „Die Entscheidung zeigt: Das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft.“ Sie kündigte an, die frei werdenden Mittel sollten Kindern und Familien zugutekommen, „zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung“. Außerdem wolle sie nach einer Lösung suchen, „damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“.

Hamburg, das gegen die sogenannte „Herdprämie“ geklagt hatte, begrüßte die Entscheidung ebenfalls. „Wer so unbelehrbar ist, muss sich über die Konsequenzen nicht wundern“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) in Richtung CSU, die das Betreuungsgeld in der Regierung durchgesetzt hatte. Die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Katja Dörner, sagte, „Das ist eine Rote Karte für die CSU, die das Land mit Unsinnsprojekten drangsaliert.“

Sozialverbände fordern Kitaausbau

Sozialverbände begrüßten das Urteil ebenfalls. „Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil diese Fehlentscheidung korrigiert wurde“, sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Solveig Schuster vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sagte, „Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit und können es sich nicht leisten, zu Hause zu bleiben. Sie sind auf gute Kitas angewiesen.“ Die freiwerdenen Mittel müssten für den Kitaaausbau ausgegeben werden.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, sagte: „Damit stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt“. Auch er forderte die Bundesregierung auf, nun in die Kita-Qualität zu investieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen das Gesetz zum Betreuungsgeld gekippt, weil nach seiner Auffassung der Bund dafür nicht die Kompetenz hatte. Die Verfassungsrichter erklärten die 2013 auf Druck der CSU eingeführte Regelung für verfassungswidrig und nichtig. In dem Gesetz war vorgesehen, dass Eltern 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Dagegen klagte die SPD-geführte Landesregierung von Hamburg.

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