Nach dem Putschversuch in der Türkei: Entzug der Staatsbürgerschaft droht

Verdächtige setzten sich ins Ausland ab, andere kehrten trotz Aufforderung der Regierung nicht zurück. Ihnen droht nun eine drastische Maßnahme.

Erdogan spricht

Seit Verhängung des Ausnahmezustands kann Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan weitgehend per Dekret regieren Foto: ap

ISTANBUL dpa | Die türkische Regierung hat per Dekret erneut Tausende Staatsbedienstete entlassen und kann Verdächtigen im Ausland nun unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft entziehen. Nach den in der Nacht zu Samstag veröffentlichten Notstandsdekreten kann das Kabinett Türken im Ausland, die bestimmter schwerer Straftaten beschuldigt werden und trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten zurückkehren, die Staatsbürgerschaft aberkennen. Zu diesen Straftaten zählen unter anderem Putschversuche wie der im vergangenen Juli oder die Gründung bewaffneter Organisationen.

Die Regierung macht den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Umsturzversuch von Mitte Juli verantwortlich, in dessen Folge der Ausnahmezustand verhängt wurde. Danach hatten zahlreiche Staatsbedienstete im Ausland, die verdächtigt wurden, Verbindungen zur Gülen-Bewegung zu haben, der Aufforderung der Regierung zur Rückkehr in die Türkei nicht Folge geleistet. Darunter sollen Diplomaten und Nato-Offiziere gewesen sein. Andere Verdächtige setzten sich nach der Niederschlagung des Putsches ins Ausland ab.

Per Notstandsdekret wurden in der Nacht zum Samstag außerdem die Befugnisse der Polizei für Ermittlungen bei Straftaten im Internet ausgeweitet. Zudem wurden 83 Vereinigungen geschlossen.

Außerdem wurden insgesamt 8.400 Staatsbedienstete entlassen. Darunter sind 2.687 Polizisten, 1.699 Mitarbeiter des Justizministeriums und 841 Angehörige der Streitkräfte oder des Verteidigungsministeriums. Außerdem verloren 631 Akademiker und 155 Verwaltungsangestellte an Universitäten ihren Job. Unter den zahlreichen weiteren von Entlassungen betroffenen Behörden sind auch die Religionsbehörde und das Presseamt.

An den Pranger gestellt

Die von den Ministerien und Behörden entlassenen Staatsbediensteten wurden in Anhängen zu dem Dekret erneut mit ihrem Namen und Dienstort benannt. Diese Praxis ist hoch umstritten, da die Betroffenen damit öffentlich an den Pranger gestellt werden, ohne jemals von einem Gericht verurteilt worden zu sein.

Seit Beginn des Ausnahmezustands am 21. Juli wurden Zehntausende zivile Staatsbedienstete und Angehörige der Sicherheitskräfte entlassen, Tausende weitere wurden suspendiert. Den meisten werden Verbindungen zur Gülen-Bewegung vorgeworfen. Ein Bruchteil davon wurde später wieder eingestellt, weil sich die Vorwürfe nicht bewahrheiteten. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu sitzen im Zusammenhang mit dem Putschversuch mehr als 41 000 Verdächtige in Untersuchungshaft. Viele Medien wurden geschlossen.

Das türkische Parlament hatte den Ausnahmezustand in der Nacht zum Donnerstag bis zum 19. April verlängert. Die Regierung begründete den Antrag unter anderem mit anhaltenden terroristischen Angriffen. In der Türkei wird die Gülen-Bewegung als Terrororganisation eingestuft.

Die Türkei ist in den vergangenen Monaten von einer ganzen Anzahl schwerer Terrorangriffe erschüttert worden. In der Silvesternacht hatte ein Angreifer in einem Club in Istanbul 39 Menschen getötet. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat für sich. Der Angreifer ist weiterhin nicht gefasst worden. Am Donnerstag kam es zu einem Anschlag in Izmir, für den die Regierung die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK verantwortlich macht.

Seit Verhängung des Ausnahmezustands kann Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan weitgehend per Dekret regieren. Die Dekrete haben Gesetzeskraft und gelten ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Das Parlament muss sie nur nachträglich bestätigen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.