Nach dem Schönefeld-Debakel: Ausnahme-Lärm in Tegel

Der Senat will bis Oktober mindestens 150 Flüge in den frühen Nachtstunden erlauben. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern - und damit, dass sie Erfolg haben.

Hier wird es voll und laut: Tegel, wieder Berlins Top-Airport Bild: dapd

Auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung könnte neben der politischen Auseinandersetzung eine juristische hinzukommen: Mithilfe von Ausnahmegenehmigungen will sie nach der verschobenen Eröffnung des Flughafens in Schönefeld die Umsetzung des neuen Flugplans von Tegel ermöglichen. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern – und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens.

Der Anwalt Frank Börmann, der Hunderte lärmbetroffene Bürger in Schönefeld bei ihrer Klage gegen Nachtflüge vertreten hat, geht davon aus, dass diese Erfolg haben könnten: „Ausnahmegenehmigungen sind für einzelne Flüge gedacht. Die Umsetzung eines regulären Flugplans ist keine Ausnahme.“

Folgen nicht abwälzen

Kritik gibt es auch von der Opposition. „Die Folgen der BER-Fehlplanung dürfen nicht auf die schon jetzt vom Lärm betroffenen Menschen abgewälzt werden“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich am Donnerstag. Ähnlich hatten sich zuvor schon die Berliner Grünen geäußert.

Am Mittwoch hatte die Deutsche Flugkoordination, zuständig für die Vergabe von Start- und Landerechten, erklärt, alle vom neuen Flughafen geplanten Flüge könnten „ohne nennenswerte Zeitverschiebung“ von Tegel und Schönefeld (alt) stattfinden. Dazu sei nur noch die Zustimmung der Senatsverwaltung nötig. Schon am Abend sollten die neuen Abflugzeiten bestätigt werden. Doch das ist nur möglich, wenn das Nachtflugverbot in Tegel aufgeweicht wird. Dieses gilt dort von 23 bis 6 Uhr, am neuen Flughafen wären es zwei Stunden weniger gewesen. Eine generelle Verkürzung ist ein aufwendiger Verwaltungsakt und könnte Monate dauern, weil dabei auch betroffene Anwohner angehört werden müssen. Deshalb haben die betroffenen Fluggesellschaften Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Senatsverwaltung gestellt.

Diese bestätigte am Mittwoch, dass sie im Zeitraum bis Oktober 150 Flüge in den frühen Nachtstunden für „genehmigungsfähig“ halte – sie liegen hauptsächlich zwischen 23 und 23.15 Uhr. Strittig sind allerdings rund 30 Flüge in den frühen Morgenstunden, rund die Hälfte davon an Sonntagen. Die Senatsverwaltung will nächste Woche bekannt geben, ob diese Flüge genehmigt werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.