Nach der Wahlannullierung in Kenia: Keine Stempel, keine Wasserzeichen

Das Oberste Gericht legt detaillierte Gründe für die Annullierung der Präsidentschaftswahl vor. Die geplante Neuwahl im Oktober scheint unmöglich.

Mehere Menschen in einem Gerichtssaal

Oppositionführer Raila Odinga wartet auf die Begründung des Obersten Gerichts Foto: reuters

NAIROBI taz | Die geplanten Neuwahlen für die kenianische Präsidentschaft am 17. Oktober werden immer unsicherer. Am Mittwoch verkündete das Oberste Gericht die detaillierte Urteilsbegründung für ihre Annullierung der Wahl vom 8. August, die es vor knapp drei Wochen ausgesprochen hatte. Ein Richter verglich das ganze Wahlprozedere mit einen Matatu, dem berüchtigten kenianischen Sammeltaxi, das sich nie an die Verkehrsregeln hält.

Das Urteil ist so umfangreich wie ein Gespensterroman und mutet ähnlich an. Die Wahlen waren „weder transparent noch verifizierbar“, so das Gericht, und so hatte man „keine andere Wahl, als das Ergebnis zu annullieren“. Eines der wichtigsten Beispiele: das Fehlen von Ergebnissen in Papierform aus rund 11.000 der mehr als 44.000 Wahllokale im ganzen Land, um die im Computer der Wahlkommission eingelaufenen elektronischen Ergebnisse zu bestätigen. Papierformulare mit Einzelergebnissen sollten gescannt und getrennt eingeschickt werden. Das war nicht der Fall.

Die Formulare, die doch geschickt wurden, trugen zum Teil keine offiziellen Stempel, andere waren nicht richtig unterzeichnet, und manche hatten keine Seriennummern oder offiziellen Wasserzeichen, was ihre Echtheit infrage stellt. Die Wahlkommission habe trotz gerichtlicher Anordnung eine Überprüfung des elektronischen Wahlsystems verweigert. Damit waren die Richter mehrheitlich gezwungen, die Sicht der klageführenden Opposition zu akzeptieren, wonach das Computersystem „infiltriert und kompromittiert“ war.

Nach diesem Urteil stellt sich die Frage, ob die Wahlkommission überhaupt zu ordentlichen Wahlen in der Lage ist. Die Opposition – ihr Führer Raila Odinga hatte wegen seiner überraschend deutlichen Niederlage gegen Präsident Uhuru Kenyatta die Klage eingereicht – hatte schon vor dem Urteil kein Vertrauen in die Wahlkommission und jetzt erst recht nicht mehr.

Drohungen gegen Justiz nehmen zu

Die französische Firma OT-Morpho, die der Kommission das elektronische System geliefert hat, glaubt selbst nicht, dass sie das ganze System bis zum Neuwahltermin 17. Oktober überholen kann. Es gibt darüber noch nicht einmal einen unterschriebenen Vertrag. Gesetzlich muss spätestens bis zum 30. Oktober ein neuer Präsident gewählt werden, aber selbst dieses Datum erscheint unrealisierbar.

All dies sorgt für steigende Spannung. Am Dienstag klagte der Vorsitzende des Obersten Gerichts, David Maraga, auf einer Pressekonferenz über zunehmende Drohungen gegen die Justiz seit der Wahlannullierung. Es fing an mit Präsident Uhuru Kenyatta, der von „Maraga und seinen Gaunern“ sprach und drohte, die Justiz zu „säubern“. Das gab den Ton an für seine Anhänger, um auf Demonstrationen und vor allem in den sozialen Medien Gift zu spucken. Maraga sprach von persönlichen Drohungen gegen Mitarbeiter der Justiz. Auch beschuldigte er Polizeichef Joseph Boinnet, dem Justizpersonal nicht genügend Schutz zur Verfügung zu stellen. „Er ignoriert unsere Meldungen und Fragen“, so der Richter. Dramatisch fügte er hinzu: „Wir sind bereit, den höchsten Preis zu zahlen, um die Verfassung zu schützen.“

In diesem Klima haben Präsident Kenyatta und Oppositionsführer Odinga ihre Wahlkampagnen wieder ausgepackt. Es geht in der zweiten Runde mies und schmutzig zu. Die Befürchtungen vor verbreiteter Gewalt, die schon vor dem ersten Urnengang im August die Runde machten, können jetzt erst recht nicht ausgeschlossen werden.

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