Ausgerechnet zum CSD dürfen Neonazis in Koblenz demonstrieren. Die Stadt hatte das mit Verweis auf die Homophobie der Szene verboten, ein Gericht kippte das Verbot.

Der CSD erinnert an einen Aufstand gegen homophobe Polizeigewalt in New York. Bild: dapd
KOBLENZ afp | Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das von der Stadt verhängte Verbot für einen Neonazi-Aufmarsch am Christopher-Street-Day gekippt. Die für den 18. August geplante Kundgebung dürfe stattfinden, erklärte das Gericht am Mittwoch.
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Die Stadt hatte den zwei Tage vor Beginn eines Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen „Aktionsbüros Mittelrhein“ geplanten Aufzug verboten, weil am selben Tag die die Homosexuellen-Parade zum Christopher-Street-Day in Koblenz stattfindet. (Az. 5 L 708/12.KO)
Die Stadt fürchtet wegen der Haltung der rechten Szene gegenüber Homosexuellen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Der Veranstalter, bei dem es sich laut Gericht um ein bundesweit bekanntes führendes Mitglied der rechten Szene handelt, legte dagegen Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ein. Dieser Antrag hatte nun Erfolg. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
Das Gesetz lasse ein Versammlungsverbot nur bei einer nachweisbar sich abzeichnenden unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu, erklärte das Gericht. Zudem sei ein Verbot nur zulässig, wenn der Gefahr nicht durch Beschränkungen begegnet werden könne.
Die Richter verwiesen ausdrücklich darauf, dass die Stadt Auflagen für den Aufmarsch erlassen könne. Mit den Paraden zum Christopher Street Day erinnern Homosexuelle in aller Welt an den legendären Aufstand von 1969 in New York gegen Polizeigewalt.
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