Nebeneinkünfte von Abgeordneten: Transparenz vertagt

Eine Erweiterung der Auskunftspflicht für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten steht schon länger auf der Agenda. Die Entscheidung wurde jedoch erneut vertagt.

Fast wie im Bundestag: Eingeschränkte Transparenz. Bild: herrbuerli/photocase.com

BERLIN taz | Was Politiker über ihre Nebenverdienste verraten müssen, darüber entscheidet im Bundestag eine kleine Runde von acht Abgeordneten, die Rechtsstellungskommission. Am Donnerstag befassten die sich nach einem Jahr Stillstand mit einer Transparenznovelle – und vertagten sie erneut auf einen Termin nach der Sommerpause.

Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar. Der Vorschlag, auf den sich die Abgeordneten nicht einigen konnten, hätte die wenig aussagekräftige Stufung der veröffentlichten Einkünfte anders gestalten sollen. Bisher werden Zuflüsse über 7000 Euro in der höchsten Stufe zusammengefasst.

Anhand eines neuen Stufensystems hätten Politiker bis zu einer Grenze von 150.000 Euro viel detaillierter als bisher aufschreiben müssen, in welcher Einkommenskategorie sich ihre Zuverdienste bewegen. Auch wenn dies nicht, wie etwa von der Organisation Transparency International gefordert, einer betragsgenauen Auflistung entsprochen hätte, wären so doch viel größere Einblicke in die finanziellen Verbindungen der Politiker möglich gewesen.

Aus all dem wird erst einmal nichts: Man habe wegen einem „Wechsel in der personellen Besetzung“ keine Entscheidung treffen können, erklärte der Vorsitzende der zuständigen Rechtsstellungskommission, Hermann Otto Solms (FDP) gegenüber der taz. Schließlich habe sein Koalitionskollege Peter Altmaier (CDU) die Kommission gerade erst durch seinen Aufstieg zum Umweltminister verlassen.

Auch dessen Nachfolger als parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, habe noch keine feste Position zum Thema Nebeneinkünfte entwickeln können, heißt es aus seinem Umfeld. Dieses Argument überzeuge ihn nicht, entgegnet Timo Lange von der Anti-Korruptions-Organisation Lobby Control. Schließlich hatte sich Grosse-Brömer schon im letzten Jahr in der Kommission mit Nebeneinkünften befasst.

Im Vorfeld hatte Lange gemeinsam mit drei weiteren Organisationen Empfehlungen für die Auskunftspflicht gegeben. „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch“, sagt er. Im vergangenen Jahr hatten sie gegen den Plan der Kommission protestiert, zwar höhere Summen auszuweisen, Beträge unter 10.000 Euro aber nicht mehr zu zeigen.

Am neuen Vorschlag kritisiert er, dass nun eine zeitnahe Beobachtung der Geldflüsse erschwert werde. „Wenn man eine Transparenzlücke schließt, öffnet man eine andere“, sagt er. Dagmar Enkelmann, die für die Linke in der Kommission sitzt, fordert zudem die Nennung der Tätigkeit – nicht nur die der Summe – die Abgeordnete verdienen.

Christian Lange von der SPD hat allerdings Bedenken, was einen künftigen Abschluss der Transparenzreform betrifft: „CDU und FDP hadern noch mit der derzeitigen Veröffentlichungspflicht“, sagt er. Eine Erweiterung der Auskunftsregelungen sei deshalb kaum im Konsens durchsetzbar.

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