Nebeneinkünfte von Parlamentariern: Bundestag mit 7 neuen Gewinnstufen

Die Koalition beschließt ein 10-Stufen-Modell für die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestags-Abgeordneten. Die Opposition will mehr.

Da ist noch Luft nach oben: Der linke Fuß (im Bild rechts) und der rechte Fuß von Peer Steinbrück. Bild: dpa

BERLIN taz | Im Ringen zwischen Koalition und Opposition um die Offenlegung der Nebenjobs der Parlamentarier ist eine neue Runde erreicht. Union und FDP haben am Donnerstag im Rechtsstellungsausschuss des Bundestags ein erweitertes Stufenmodell beschlossen.

So sollen die Abgeordneten künftig ihre monatlichen Nebeneinkünfte in zehn Stufen offenlegen, wobei die letzte bei 250.000 Euro beginnt. Bislang müssen sie Einkommen aus Nebenjobs in drei Stufen melden: In die erste fallen Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, in die zweite bis 7.000 Euro. Stufe drei umfasst Beträge, die darüber hinaus gehen.

Der Koalitionsbeschluss bedeutet größere Transparenz, was die Großverdiener unter den Parlamentariern betrifft: So bleiben die ersten beiden Stufen bis 7.000 Euro gleich. Dann folgen Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.

„Das ist ein Fortschritt, gerade im oberen Einkommensbereich“, so Timo Lange von LobbyControl zur taz. Allerdings sei noch manches offen. So müssten die Auftraggeber klar erkennbar sein. Bei Peer Steinbrücks hoch dotierten Vorträgen waren teilweise nur Vermittlungsagenturen als Auftraggeber benannt. Unklar blieb, von welchen Firmen oder Institutionen das Geld ursprünglich kam. „Das muss geändert werden“, fordert Lange. Auch Christoph Bautz von Kampagnennetzwerk Campact lobt den „Fortschritt“, fügt aber hinzu: „Wir streiten aber weiter für Transparenz auf Euro und Cent.“

Niederlande transparenter

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, moniert, dass das schwarz-gelbe Modell weiter hinter der Praxis „in den Niederlanden hinterherhinkt“. Dort müssen die Parlamentarier auf Euro und Cent alles offenlegen.

Der Opposition gehen die zehn Stufen nicht weit genug. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, hofft, dass der Beschluss „noch nicht das letzte Wort“ ist. Oppermann hatte vor zwei Wochen mit der Forderung nach Offenlegung auf Euro und Cent die Debatte angeheizt.

Auch Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, will sich mit den zehn Stufen nicht zufriedengeben. Die Grünen fordern die Offenlegung auf Euro und Cent. Sie haben schon vor geraumer Zeit ein 13-Stufen-Modell vorgelegt. „Darunter gehen wir nicht“, hatte Beck angekündigt.

Der Grüne hatte im Rechtsstellungsauschuss noch einen spontanen Kompromissvorschlag gemacht. Dieser hätte das Modell der Koalition oben um eine Stufe über 300.000 Euro erweitert und im unteren Bereich etwas differenziert. Das, so Beck zur taz, habe die Koalition abgelehnt. Es sei bezeichnend, dass die Koalition sich nun das Zehn-Stufen-Modell zu eigen mache, das sie selbst im Rechtsstellungsausschuss schon mal abgelehnt habe. Damals – vor der Steinbrück-Affäre – interessierte diese Debatte allerdings nur ein Fachpublikum.

Enkelmann: „Nur Minischritt“

Dagmar Enkelmann (Linkspartei) erinnerte daran, dass sich die Koalition nur „aufgrund des öffentlichen Drucks bewegt“ habe. Das Zehn-Stufen-Modell sei „ein Minischritt.“ Am Donnerstag, dem 8. November, wird der Ausschuss weitere Details beraten. Nach dem Wunsch der Grünen sollen Parlamentarier auch ein mögliches Recht auf Rückkehr in ihren Job veröffentlichen.

Wie die Grünen fordert auch LobbyControl, die Meldepflicht von Anwälten und Unternehmensberatern zu ändern. Bislang müssen diese beiden Gruppen kaum etwas veröffentlichen, weil die Interessen ihrer Mandanten datenrechtlich geschützt werden sollen. „Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus der ein Mandat stammt, gehört offengelegt“ fordert LobbyControl.

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