Nebeneinkünfte von Verfassungsrichtern: Selbstverordnete Offenheit

Bundesverfassungsrichter legen erstmals Nebeneinkünfte offen. Im Vergleich zu Top-Verdienern unter den Bundesrichtern wirken die fast mickrig.

richterinnen und richter des ersten senats des bundesverfassungsgerichts in roten roben

Bis zu 30.000 Euro verdienten Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts 2018 nebenbei Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts haben die Richter ihre jährlichen Nebeneinkünfte veröffentlicht. Diese lagen 2018 bei maximal 30.000 Euro brutto pro Person, wie aus der Übersicht hervorgeht, die das Gericht in Karlsruhe am Freitag auf seiner Internetseite einstellte.

Diesen Spitzenwert erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter Müller liegt mit 22.500 Euro auf dem zweiten Platz. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verdiente neben seinem Amt rund 20.000 Euro. Andere Richter hatten gar keine Nebeneinkünfte oder gaben kleinere Summen von mehreren Hundert oder wenigen Tausend Euro an.

Die 16 Verfassungsrichter hatten sich im November 2017 Verhaltensleitlinien gegeben. Darin ist auch die Offenlegung der Nebeneinkünfte vereinbart. Den Leitlinien zufolge darf die Tätigkeit neben dem Amt „die Erledigung der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen“. Gegen Bezahlung erlaubt sind Vorträge, Publikationen und die Mitwirkung an Veranstaltungen, aber nur insoweit, „als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann“.

Verglichen mit den Nebeneinkünften mancher Bundesrichter sind die Beträge eher bescheiden. Die Grünen im Bundestag hatten diese Zahlen Ende 2016 bei der Bundesregierung abgefragt. Die Top-Verdiener waren damals ein nicht namentlich genannter Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) mit 300.666 Euro im Jahr 2015, ein Richter des Bundesfinanzhofs mit 158.686 Euro (2016) und ein Richter des Bundesarbeitsgerichts mit 156.245 Euro (2014). Ein einzelner BGH-Richter brachte es demnach zwischen 2010 und 2016 auf insgesamt 1,76 Millionen Euro.

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