Netzneutralität im EU-Parlament: Nicht einklagbare Rechte

Der Industrieausschuss beschließt die Empfehlung zur Netzneutralität für das EU-Parlament. Ein gedrosseltes Zweiklassennetz wird darin nicht wirksam ausgeschlossen.

Kungebung für Netzneutralität im Mai 2013. Bild: dpa

BERLIN taz | Nach langwierigen Diskussionen beschloss der Industrieausschuss des EU-Parlaments den Entwurf der Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera zur Netzneutralität als Empfehlung für die Plenarabstimmung anzunehmen. Mit 34 zu 22 Stimmen setzte sich hier die konservative Mehrheit im Ausschuss durch.

Umstritten sind in dem Entwurf vor allem Schlupflöcher für die Einführung sogenannter Specialised Services, also einer beschleunigten Durchleitung ausgewählter Datenpakete. Auf diese Weise, so fürchten Kritiker, würde ein Zweiklassennetz entstehen. Großanbieter, wie Streamingdienste und die jeweiligen Marktführer verschiedenster Internetangebote könnten dann ihre Marktmacht nutzen, um eine bessere Versorgung ihrer Kunden zu erkaufen, während kleine und unabhängige Angebote benachteiligt würden.

Befürworter des Entwurfs halten dagegen, dass im Gegenteil die Netzneutralität garantiert würde: „Das Prinzip Netzneutralität im offenen Internet bedeutet, dass der Datenverkehr gleichbehandelt werden soll.“, heißt es wörtlich. Dass hier über die Einführung des Begriffs des „offenen Internet“ implizit auch ein „geschlossenes“ mitgedacht wird, bleibt dabei weitestgehend ausgeblendet.

Europäische Bürgerrechtsinitiativen zeigen sich in ersten Stellungnahmen enttäuscht von der Entwicklung. Der Verein Digitale Gesellschaft beklagt eingeschränkte Verbraucherrechte, wie die mangelnde Einklagbarkeit des freien Zugangs zu allen Diensten. Das Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich Anfang April über den Entwurf abstimmen.

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