Neue Corona-Maßnahmen des Senats: Trinken statt tanzen

In Berlin gelten ab kommender Woche noch schärfere Regeln – etwa für private Treffen mit Ungeimpften oder Großveranstaltungen.

Weihnachtsmarktbude mit Masken-Hinweis

Maske absetzen nur zum Glühweinbecher ansetzen! Foto: dpa

BERLIN taz | In einer Sondersitzung am Freitagvormittag hat der Senat weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Sie waren nach der Bund-Länder-Runde am Donnerstag notwendig geworden. Wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, seien nur wenige Ergänzungen notwendig gewesen, da Berlin etliche der Beschlüsse bereits umgesetzt habe – etwa die 2G-Regel im Einzelhandel oder die Wiedereinführung der Maskenpflicht für Schüler. Dass vieles nun „im Bund angekommen“ sei, was man in Berlin „gelernt“ habe, habe ihn gefreut, so Müller bei der anschließenden Pressekonferenz im Roten Rathaus.

Zu den erweiterten Maßnahmen, die am kommenden Mittwoch in Kraft treten, gehört eine deutliche Beschränkung privater Treffen: Sobald eineR oder mehrere Ungeimpfte oder Ungenesene anwesend sind, darf ein Haushalt maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts empfangen. Kinder bis 14 Jahre seien davon aber ausgenommen, so der Regierende.

Außerdem setzt der Senat die Obergrenzen für Großveranstaltungen massiv herunter: In geschlossenen Räumen dürfen es 2.500 Personen sein, im Freien – etwa in einem Fußballstadion – nur noch 5.000. Das unterschreitet klar die am Donnerstag von Bund und Ländern verabredete Zahl von 15.000 TeilnehmerInnen im Freien.

„Wir gehen da noch mal deutlich weiter“, sagte Müller. Grund sei die Einschätzung der Landesregierung, dass es auch rund um eine Veranstaltung viele Kontakte gebe, „ob im ÖPNV oder an der Würstchenbude, wo nach dem Spiel gefeiert wird. Das muss runtergefahren werden.“

„Erhebliche Einschränkungen“

Für die Weihnachtsmärkte, die noch stattfinden, werde es bei der 2G-Regel bleiben, ergänzte Senatskanzlei-Chef Christian Gaebler (SPD). Untersagt werden indes die sogenannten Tanzlustbarkeiten. Allerdings würden Clubs und Diskotheken vorerst nicht geschlossen – sie dürften weiter als Gastronomiebetriebe betrieben werden. Heißt also: Tanzen ist im Club verboten, trinken aber weiter erlaubt.

Vom Tisch ist eine komplette Schließung der Clubs aber noch nicht: Am Donnerstag hatten sich Bund und Länder auf eine Schließung ab einer Inzidenz von 350 verständigt, dafür ist aber noch eine Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes nötig. Berlins 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei ungefähr 360.

All das seien erhebliche Einschränkungen für Menschen ohne Impfung, betonte Müller, „und das ist bewusst so entschieden worden. Wir können nicht immer weiter Geimpfte einschränken, die besonnen handeln und sich und andere schützen.“ Er äußerte die Hoffnung, dass Berlin „gut über die Weihnachtszeit“ komme, weil die Stadt über eine gute Impf-Infrastruktur verfüge und das Angebot an Tests nach Angaben der Hersteller gerade massiv ausgeweitet werde. Im Übrigen setze er auf den Kristenstab, den die künftige Bundesregierung einrichte.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.