Fall Jamal Khashoggi: Saudi-Arabien fordert Todesstrafe

Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall Khashoggi die Todesstrafe für fünf mutmaßliche Täter. Das wurde bei einer Pressekonferenz in Riad verkündet.

Ein Demonstrant hält vor einem Bild von Khashoggi eine Kerze

Es seien insgesamt elf Männer im Fall des getöteten Journalisten Jamal Khashoggi angeklagt Foto: reuters

RIAD dpa | Der saudische Generalstaatsanwalt hat im Fall des getöteten Journalisten Jamal Khashoggi die Todesstrafe für fünf an der Tat Beteiligte gefordert. Das wurde bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Riad verkündet. Es seien insgesamt elf Männer angeklagt, als Drahtzieher gelte der ehemalige Vizechef des Geheimdienstes, Ahmed al-Asiri.

Der Regierungskritiker Khashoggi hatte am 2. Oktober das Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul betreten, um Dokumente für die Hochzeit mit seiner türkischen Verlobten abzuholen. Er tauchte nie wieder auf. Erst unter immensem internationalen Druck gab Saudi-Arabien den Tod Khashoggis zu. Riad kündigte eine eigene Untersuchung an.

Saudi-Arabien beschuldigt hochrangige Regierungsmitarbeiter, ein 15-köpfiges Spezialteam zur Ausführung der Tat auf eigene Faust losgeschickt zu haben. Insgesamt ließ die saudische Führung 18 Verdächtige festnehmen. Damit habe sie offensichtlich den mächtigen Kronprinzen aus der Schusslinie nehmen wollen, meinten Kritiker.

Nach Darstellung Riads vom Donnerstag sollte das 15-köpfige Team Khashoggi überzeugen, mit ihnen nach Saudi-Arabien auszureisen. Die Situation sei eskaliert und dem im Exil lebenden Kolumnisten der Washington Post sei eine Injektion verabreicht worden, an der er starb. Sein Körper sei zerstückelt und aus dem Konsulat gebracht worden.

Nach Angaben der türkischen Justiz wurde Khashoggi kurz nach Betreten des Konsulats erwürgt, seine Leiche wurde zerstückelt und entsorgt. Türkische Ermittler gehen davon aus, dass der Befehl für die Tötung Khashoggis aus höchsten Regierungskreisen kam. Ankara hatte die Geheimdienstinformationen – darunter Audioaufnahmen – unter anderem mit Deutschland geteilt.

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