Neue Regeln für Lebensmitteletiketten: Allergene müssen größer werden

Am Samstag treten neue Regeln für die Beschriftung von Lebensmitteln in Kraft. Doch was bedeuten die neuen Kennzeichnungen? Ein Leitfaden.

Auch der Koffeingehalt muss bald größer angekündigt werden. Bild: dpa

Was ändert sich durch die neue Regelung?

Auf verpackten Lebensmitteln finden Kunden künftig mehr und detailliertere Informationen über das Produkt als vorher. Das betrifft zum Beispiel Nährwerte, Allergene und Herkunft.

Was genau muss künftig angegeben werden?

Hersteller sind laut der neuen Regelung verpflichtet, bestimmte Informationen auf die Verpackung zu drucken. Dazu gehören verwendete Nanomaterialien, der Koffeingehalt und die Art von pflanzlichen Ölen und Fetten – etwa als Palmfett oder Kokosfett – und gegebenenfalls die Info, dass es sich bei dem Stück Fleisch in Wirklichkeit um zusammengesetzte Fleischstücke handelt.

Für gefrorenes Fleisch, Fleischerzeugnisse und unverarbeitete Fischprodukte ist die Angabe des Einfrierdatums Pflicht. Zudem müssen 14 als Hauptallergene eingestufte Bestandteile in der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden, etwa durch Großbuchstaben. Dazu gehören glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch- und Fischerzeugnisse sowie Erdnüsse.

Die Pflichtangaben müssen in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimetern gedruckt werden – Referenzbuchstabe ist das kleine x. Bei Verpackungen, deren Fläche kleiner ist als 80 Quadratzentimeter, sind auch 0,9 Millimeter erlaubt. Wer Lebensmittel über das Internet verkauft, muss alle Pflichtangaben schon vor dem Verkauf auf der Website zugänglich machen.

Was geschieht sonst noch?

Fleischproduzenten haben noch etwas länger Zeit. Sie müssen ab April 2015 Schlacht- und Aufzuchtsort der Tiere bei unverarbeitetem und vorverpacktem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen oder Geflügel kennzeichnen. Bei Rindfleisch wurden schon nach der BSE-Krise Kennzeichnungspflichten eingeführt. Allerdings: Sobald die Tiere zu Wurst oder Fertiggerichten verarbeitet werden, darf die Info wegfallen. Die Nährwerttabelle, in der der Hersteller etwa die Anteile von Fett, Kohlenhydraten und Zucker angibt, wird erst in zwei Jahren Pflicht.

Wo gilt das?

Basis für die Neuerungen ist die europäische Lebensmittelinformationsverordnung. Die neuen Regeln gelten also EU-weit. Einzelne Aspekte, wie etwa die Allergenkennzeichnung bei loser Ware, dürfen die Mitgliedstaaten aber selbst regeln.

Und was bedeutet es, wenn eine Pflichtangabe nicht auf der Verpackung steht?

Dann kann es sich entweder um eine alte Verpackung handeln. Die dürfen noch abverkauft werden – und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Oder es ist ein Verstoß gegen die neue Regelung. Dann können sich Verbraucher an die jeweilige Behörde für Lebensmittelüberwachung wenden.

Was ändert sich nicht?

Zu viel – das ist zumindest die Ansicht von Verbraucherschützern. Zum Beispiel muss Erdbeereis, das auf der Verpackung mit großen Erdbeeren beworben wird, auch künftig nicht in maßgeblichen Mengen Erdbeeren enthalten.

Ob Tiere, deren Bestandteile oder Produkte verarbeitet werden, mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln gefüttert wurden, erfahren die Käufer nicht. Auch eine verbindliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Produkten fehlt, nach Branchenangaben gab es dazu noch keine Einigung. Versteckte tierische Produkte, etwa der Einsatz des Hilfsstoffs Gelatine bei klaren Säften oder Wein, müssen weiterhin nicht auf dem Etikett stehen.

Was sagen betroffene Akteure dazu?

„Noch nie wurden die Verbraucher so umfassend über Lebensmittel informiert wie mit den Vorschriften der neuen Verordnung“, sagt Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, einem Lobbyverband der Lebensmittelindustrie. Verbraucherschutzminister Christian Schmidt lobt die Reform als „Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit“.

„Die neuen Kennzeichnungsregeln schützen nicht vor Täuschung“, sagt dagegen Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherrechtsorganisation Foodwatch. Die Schrift sei zu klein, die Liste der verpflichtenden Angaben unvollständig, und eine Lebensmittelampel, die den Gehalt von Fett, Zucker und Salz auf den ersten Blick ausweist, habe die Industrie erfolgreich abgewehrt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.