Neue Strafen für Bordellbetreiber: Wie sehen die Räume aus?

Die Koalition legt einen Entwurf zum Schutz von SexarbeiterInnen vor. Es sieht Strafen vor für Verstöße von Prostituierten und Bordellbetreibern.

Alles in Ordnung? Sonst gibt es Strafe: Bordell in Freiburg. Foto: dpa

BERLIN taz | „18-jährige Frauen zur Prostitution gezwungen.“ Die Rumäninnen wurden mit der Aussicht, in einem Massagesalon zu arbeiten, nach Deutschland gelockt. Man schickte sie aber zu einem Escort-Service.

Nachrichten wie diese soll es ab 2016 nicht mehr geben. Dann soll das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem die Koalition SexarbeiterInnen besser schützen will. So sollen sie sich bei einer Ordnungsbehörde anmelden. Dort bekommen sie eine Art Gewerbeschein, den sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Außerdem müssen sie sich bei einem Gesundheitsdienst beraten lassen. Bei all diesen Gesprächen sei erkennbar, ob jemand zur Prostitution gezwungen worden sei oder nicht wisse, in welchem Gewerbe sie oder er arbeite, glaubt Ralf Kleindiek, Staatssekretär im für das Gesetz zuständigen Familienministerium.

Melden sich Prostituierte nicht an, drohe ihnen ein Ordnungsgeld zwischen 15 und 100 Euro. Ebenso sollen Männer, die die geforderte Kondompflicht für Freier missachten, ein Bußgeld zahlen. Über die Höhe wird noch verhandelt.

Über den Gesetzentwurf herrscht laut Kleindiek „großes Einvernehmen zwischen den Regierungsfraktionen“. Dieses neue Gesetz soll parallel zum bereits bestehenden Prostitutionsgesetz, das vor allem rechtliche Fragen in der Prostitution regelt, gelten.

Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

Dem neuen Gesetz zufolge müssen BetreiberInnen von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten künftig ihren Betrieb anmelden. Dafür müssen sie ein Konzept vorlegen: Wie sehen die Räume aus? Wie viele Prostituierte sind dort beschäftigt? Gibt es hygienische Standards?

Halten sich Bordellbetreiber nicht an die Vorgaben, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Oder ihnen kann die Lizenz entzogen werden. Ein Verstoß wäre laut Kleindiek zum Beispiel Zwangsprostitution. Die dürfte aber ohnehin – wie der Fall der jungen Rumäninnen zeigt – später vor Gericht landen.

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