Neue Studie zu Wohnungsgrößen: Großstädter wohnen immer enger

In den Metropolen müssen sich laut einer Erhebung Mieterhaushalte mit immer weniger Quadratmetern zufriedengeben.

Trostlose Fassade eines Neubaublocks

In den Mie­te­rInnenhaushalten der Metropolen sinkt die Quadratmeterzahl pro Kopf Foto: dpa

BERLIN taz | MieterInnen in deutschen Metropolen wohnen auf immer weniger Quadratmetern. Dies geht aus einer Erhebung hervor, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Sonntag veröffentlichte. Die ForscherInnen bezogen sich auf Zahlen zu MieterInnenhaushalten in Großstädten mit mehr als 500.000 EinwohnerInnen.

Laut der Erhebung ist die durchschnittliche Quadratmeterzahl pro Kopf in den Mie­te­rInnenhaushalten der Metropolen von 2010 bis 2017 von 54 auf etwas mehr als 51 Quadratmeter gesunken. Dieser Trend werde auch dadurch getrieben, dass die durchschnittliche Haushaltsgröße seit dem Jahre 2010 wieder wachse, heißt es in der Studie.

Die Belastung durch die Kaltmiete ist dabei mit 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens in den vergangenen zehn Jahren gleich geblieben. Durch die größeren Haushalte nehme der Anteil der Wohnungen zu, die als „crowded“ gelten.

Dieses „Crowding“ liegt laut Studie vor, wenn die Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen größer ist als die Anzahl der Wohnräume mit einer Größe von mehr als 6 Quadratmetern. Seit 2010 ist der Anteil dieser Wohnungen in den Großstädten von 11 auf 17 Prozent gestiegen.

Während die Studie „Crowding“ als „Überbelegung“ definiert, gibt die Gesetzeslage, etwa das Wohnaufsichtsgesetz in NRW, andere Richtwerte für „Überbelegung“ vor. Laut Gesetz gilt eine Wohnung dann als „überbelegt“, wenn pro Person weniger als 9 Quadratmeter Wohnfläche, pro Vorschulkind weniger als 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen.

Bei der Berechnung der „Wohnfläche“ werden Küche und Sanitärräume mit eingerechnet. Das heißt, eine 40 Quadratmeter Zweiraumwohnung für eine vierköpfige Familie mit zwei Kleinkindern würde laut Gesetz nicht als „überbelegt“ gelten.

Vier Räume für vier Köpfe

Vom Begriff der „Überbelegung“ ist zu unterscheiden der Begriff der „angemessenen“ Wohnungsgröße etwa für Hartz IV-EmpfängerInnen. Diese Angemessenheit orientiert sich an den Richtwerten des sozialen Wohnungsbaus. Danach gilt ortsweise eine Wohnung mit 85 Quadratmetern Wohnfläche und vier Wohnräumen als angemessen für eine vierköpfige Familie.

Dass die durchschnittlich Quadratmeterzahl pro Kopf in den Großstädten in der Studie vergleichsweise hoch liegt, lässt sich damit erklären, dass in den Metropolen viele MieterInnen nach wie vor in sehr großen Wohnungen leben, auch allein, und damit die Durchschnittswerte nach oben ziehen.

Die Daten für die Studie stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), einer Umfrage unter 30.000 Menschen in Deutschland. Auch das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung war an der Auswertung beteiligt.

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