Neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht: Nur noch ein Google-Gesetz

Das Leistungsschutzrecht sollte Verlagen eine Handhabe gegen alle gewerblichen Nutzer geben. Nun soll es nur Suchmaschinen treffen. Der Springer-Verlag findet: „Das geht gar nicht“.

Es geht wohl eigentlich um eine sehr bekannte Suchmaschine. Bild: dapd

STRALSUND taz | Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird endgültig zu einer Lex Google. Ein neuer Entwurf zum seit langem vorgesehenen Geschenk der Bundesregierung an die Verleger sieht nun ausdrücklich vor, dass das Gesetz nur „vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen“ schützen soll.

Blogs, aber auch alle „Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft“ sind laut dem über das Wochenende bekannt gewordenen Zweitentwurf des Bundesjustizministeriums nicht mehr betroffen.

Ein Ende Juni veröffentlichter erster Entwurf sah noch vor, dass alle gewerblichen Nutzer für Verlagsinhalte im Netz zur Kasse gebeten werden sollten. Dieser Entwurf war auf heftige Kritik der Internet-Community, aber auch nerdiger Tendenzen völlig unverdächtiger Institutionen wie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, BDI, gestoßen, der Mehrkosten für seine Mitglieder befürchtete.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, BDZV, hatte dem BDI daraufhin vorgeworfen, sich vor „den Karren von Google & Co.“ spannen zu lassen. Jetzt hat das Justizministerium die Abgrenzungsschwierigkeiten in Sachen gewerblicher Nutzung – ist beispielsweise ein Blog eines freien Journalisten gewerblich oder Privatvergnügen? – auf seine Weise gelöst: Bis auf Suchmaschinen soll Mitnutzung, ob gewerblich oder nicht, unproblematisch sein.

Bei den Verlegern, die sich seit langem von der Bundesregierung verschaukelt fühlen, kommt das gar nicht gut an: „Anwendung nur auf Suchmaschinen geht gar nicht“, schrieb Springers Medienpolitik-Chef Christoph Keese auf Twitter. Ein Leistungsschutzrecht könne nicht nur auf Suchmaschinen begrenzt sein und „allen Aggregatoren sowie anderen Kopisten einen Freifahrtschein ausstellen“. Der neue Entwurf sage „Bedient Euch, Journalismus kostet nichts für Nicht-Suchmaschinen“, twitterte Keese, der für den BDZV die Lobbyarbeit für das Leistungsschutzrecht koordiniert.

Keinen billigen Ausgleich

Der Entwurf ist eine Klatsche für die Verleger, die die Kampagne für eigenes Schutzrecht ihrer Zeitungen und Zeitschriften analog zum Leistungsschutz bei Film- oder Musikproduktionen seit vier Jahren fordern. Das Justizministerium macht auch beim zweiten verwässerten Entwurf unmissverständlich klar, dass man den Verlagen keinen billigen Ausgleich für ihre überkommenen Geschäftsmodelle bieten wird.

In der Entwurfsbegründung heißt es, man werde das Schutzrecht angesichts veränderter Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer „nur in dem begrenzten Umfang gewährleisten“, soweit dies „zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist“. Daher genüge es, sich auf „systematische Zugriffe“ wie die von Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren wie Google News zu beschränken.

Der Entwurf soll noch im August vom Kabinett verabschiedet werden. Doch die Kritik bleibt: „Es gibt weiter Abgrenzungsfragen – zum Beispiel fehlt eine klare Definition, was eine Suchmaschine ist“, sagt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Für die Verlage sei der neue Entwurf sogar kontraproduktiv: „Die Verleger haben sich selbst ins Knie geschossen. Google kann sie einfach draußen lassen – doch davon haben sie auch nichts“, so Rößner zur taz.

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