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Neues EU-Gesetz für vernetzte GeräteWissen, wer was sammelt

Ein neues EU-Gesetz soll mehr Transparenz bei von Unternehmen erhobene Nut­ze­r:in­nen­da­ten schaffen. Doch es gibt Haken.

Das Auto der Zukunft, wie es auf der IAA in München präsentiert wird, ist vor allem ein Computer – der Daten sammelt

Berlin taz | Das Auto sammelt Daten von der Sitzeinstellung bis zum Bremsverhalten, der smarte Fernseher speichert, was man so sieht, das E-Bike trackt Touren und Fahrstatistiken und der Hersteller der Smartwatch bekommt gleich einen ganzen Fundus an Gesundheitsinformationen – so etwas ist bei vielen Menschen mittlerweile Alltag.

Ab dieser Woche Freitag könnten die Datensammlungen etwas transparenter werden: Ein EU-Gesetz, der Data Act, soll Nutzenden Zugriff auf die mit ihrem Zutun gesammelten Daten geben. Damit sollen die Menschen gestärkt werden – und der Wettbewerb.

Momentan ist es so: Was aktuelle Fernseher- oder Autogenerationen, die vernetzte Küchenmaschine, der Staubsaugerroboter oder Smart-Home-Geräte wie Thermostate oder Lampen an Daten sammeln, das bleibt in der Regel beim Hersteller. Der Data Act soll das ändern.

„Ob bei der Smartwatch, dem vernetzten Kühlschrank oder bei Connected Cars – Hersteller haben keinen Monopolzugriff mehr auf die Daten, sondern müssen diese mit den Nut­ze­r:in­nen teilen, die sie wiederum an Drittanbieter weitergeben können“, sagt Christine Steffen, Juristin und Expertin für Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf neu auf den Markt kommende vernetzte Geräte, sondern auch auf bereits verkaufte.

Schutz nicht abschließend geklärt

In Kraft getreten ist der Data Act bereits vergangenes Jahr, nun endet die Übergangsfrist. Im Kern geht es um drei Punkte: Hersteller müssen offenlegen, welche Daten sie erheben. Sie müssen Nut­ze­r:in­nen Zugriff darauf geben.

Und sie müssen eigentlich ermöglichen, dass Nutzende auch Dritten Zugriff auf die Daten einräumen, zum Beispiel einer Autowerkstatt für eine Reparatur. Diese Möglichkeit zur Datenweitergabe soll nach Vorstellung der EU-Kommission den Wettbewerb stärken. Doch Hersteller können diese Möglichkeit einschränken – einer der Punkte, den Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen kritisieren.

Offen bleibt außerdem, wie Menschen, die von dem Recht, ihre Daten weiterzugeben, Gebrauch machen, geschützt werden. Für Nut­ze­r:in­nen wird es damit praktisch unmöglich, zu überblicken, welche Konsequenzen eine Datenweitergabe hat.

Bis Nut­ze­r:in­nen etwas von den neuen Regeln merken, wird es wohl trotz des Stichtags ohnehin noch dauern: Die Frage, wie die Aufsicht in Deutschland strukturiert wird, ist noch in der Diskussion. Die Mustervertragsklauseln der EU-Kommission, mit denen Unternehmen dann Lizenzverträge mit den Nutzenden abschließen können, sind Berichten zufolge noch nicht final fertig. Und bei einer Umfrage des Bitkom rund 100 Tage vor dem Stichtag gab gerade mal ein Prozent der in Deutschland befragten Unternehmen an, alle Regeln umgesetzt zu haben.

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