Neues Gesetz in Dänemark: E-Roller nur mit Helm

In Dänemark gilt seit dem 1. Januar eine Helmpflicht beim Fahren mit Elektroscootern. Auch in Deutschland wird das gefordert.

Ein Mann fährt mit Regenschirm auf einem E-Roller

Sehen harmlos aus, bergen aber ein hohes Unfallrisiko: E-Roller Foto: Ringo H.W. Chiu/ap

STOCKHOLM taz | Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, forderte sie zum Jahreswechsel für Deutschland, in Dänemark ist sie seit 1. Januar Gesetz: die Helmpflicht beim Fahren mit dem E-Roller.

Eigentlich sollte sie schon vor einem Jahr eingeführt werden, doch wegen hoher Corona-Inzidenzwerte und der Unsicherheit darüber, ob ein gesteigertes Ansteckungsrisiko besteht, falls mehrere Personen nacheinander den gleichen Helm benutzen, war das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr verschoben worden.

Mittlerweile gebe es noch mehr Studien, die die Notwendigkeit einer Helmpflicht beweisen, und es sei auch klar geworden, dass man sich auf eine Einsicht seitens der Ausleihbranche nicht verlassen könne, konstatierte Transportminister Benny Engelbrecht nun: Diese verhalte sich verantwortungslos. Es sei deshalb unumgänglich geworden, die Nutzer mithilfe gesetzlicher Vorschriften zu schützen.

Die Regierung verweist zur Begründung auf Untersuchungen der dänischen Verkehrsbehörde Færdselsstyrelsen mit den Erfahrungen zu den seit Juli 2018 in Dänemark zugelassenen „el-løbehjul“. Diese zeigten im Vergleich zum Radfahren ein mindestens siebenfach höheres, andere Studien ein bis zu zehnfach höheres Schadensrisiko. Engelbrecht: „Es ist also deutlich gefährlicher, E-Roller zu benutzen.“

Auch ein höheres Unfallrisiko für E-Räder

Die Verkehrssicherheitsorganisation Rådet for Sikker Trafik begrüßt den Schritt der Regierung, hält ihn aber für halbherzig. Die Untersuchungen, auf die man sich beziehe, zeigten nämlich auch ein höheres Unfallrisiko für E-Räder im Vergleich zu normalen Fahrrädern. „Die beschleunigen schneller und fahren generell schneller“, sagt deren Direktor, Mogens Kjærgaard Møller: Logisch wäre deshalb eine generelle gesetzliche Helmpflicht für alle motorgetriebenen Fahrzeuge.

Man hätte Informationskampagnen eine größere Chance geben sollen, bevor man eine Helmpflicht verordnet, meint dagegen Mogens Kjærgaard Møller von der Ausleihfirma VOI. Seine Firma habe beispielsweise reduzierte Preise für Nutzer eingeführt, die einen Helm verwenden: Und ein Gesetz bedeute ja nicht automatisch, dass die Leute nun auch Helme aufsetzen würden.

Dabei drohen bei Verstößen mit umgerechnet 90 bis 180 Euro nun die gleichen Geldbußen wie beim Überschreiten der Geschwindigkeit von 20 km/h, dem Fahren mit mehr als einer Person, dem Fahren auf dem Bürgersteig oder dem Überschreiten der Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.