Neues Gesetz zu Patientenrechten: Wenige Rechte mehr

In einem neuen Gesetz sollen die Rechte von Patienten gebündelt werden. Doch Opposition und Patientenverbänden fehlt ein wirklicher Fortschritt.

Das Gesetz bietet mehr Schutz vor groben Ärztefehlern. Bild: ap

BERLIN taz | Patienten in Deutschland sollen es künftig leichter haben, ihre Rechte auf Schadenersatz nach ärztlichen Behandlungsfehlern gegenüber Medizinern und Kliniken geltend zu machen. Das sieht ein 46-seitiger Gesetzentwurf vor, den der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), maßgeblich erarbeitet hat. Den Entwurf legten am Montag die Bundesminister für Gesundheit und Justiz, Daniel Bahr und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) in Berlin vor.

Zentrale Neuerung ist, dass die Patientenrechte, derzeit über diverse Gesetzesbücher verteilt und teilweise nur aufgrund von Gerichtsurteilen geregelt, gebündelt werden. Sie sollen damit leichter einzufordern sein: Arzthaftungs- und Behandlungsrecht sollen ab 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst werden.

Die inhaltlichen Neuerungen bleiben weit hinter den Erwartungen der Opposition und vor allem der Patienten- und Verbraucherschutzverbände zurück. So sieht der Gesetzentwurf zwar vor, dass künftig bei groben Behandlungsfehlern - also etwa der Amputation des rechten statt des linken Fußes - die Beweislast beim Arzt liegt. Das aber entspricht schon heute zumindest der gängigen Rechtsprechung.

Und: Bei leichten Behandlungsfehlern müssen weiterhin die Patienten nachweisen, dass der gesundheitliche Schaden aufgrund der falschen Behandlung entstanden ist. Damit folgt die Regierung weitgehend den Forderungen der Bundesärztekammer. Die grüne Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink kritisierte in diesem Zusammenhang: "Dieser Nachweis ist für einen Laien denkbar schwer zu führen und ist keine faire Rechtsposition."

Kassen zur Beratung verpflichtet

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), die ihre Versicherten bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler derzeit rechtlich beraten können, sind künftig verpflichtet, dabei zu helfen, Schadenersatz geltend zu machen. Auch dürfen Patienten genehmigungspflichtige Behandlungen auch ohne Okay der Kassen beginnen, wenn diese binnen drei Wochen nicht entschieden haben. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands begrüßte die Neuerungen; lange Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zu Lasten der Patienten könnten so vermieden werden.

SPD, Linke und Grüne bemängelten, die Regierung verzichte auf zentrale Forderungen, die die Rechte von Patienten erst wirklich stärken würden. Dazu gehörten ein obligatorischer Patientenbrief, der die Diagnose und Behandlung in für Laien verständlicher Sprache darstelle.

Aber auch die Pflicht von Ärzten, Behandlungsfehler in einem Zentralregister zu dokumentieren, die Möglichkeit, mehrere Ärzte gleichzeitig für einen Fehler haftbar zu machen (Proportionalhaftung), sowie ein Entschädigungsfonds für Härtefälle, die unter erheblichem Schaden leiden, bei denen ein ärztlicher Behandlungsfehler aber nicht eindeutig ist.

Etwa 17.000 Menschen in Deutschland sterben jährlich nach Schätzungen von Patientenrechtsorganisationen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler; rund eine Million trägt Folgeschäden davon. Nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter verlangen pro Jahr etwa 30.000 Patienten Schadenersatz für Ärztefehler. Nur die Hälfte erhalte jedoch Recht.

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