Neues Mindestlohngesetz beschlossen: Bremen zahlt 8,50 pro Stunde

Als erstes Bundesland beschließt Bremen einen Mindestlohn, allerdings nur für Firmen, die öffentliche Gelder bekommen. Nun kommen Wohlfahrtsverbände in Bedrängnis.

Im Bund hat es noch nicht geklappt: Mindestlohn-Forderer vor dem Bundestag. Bild: dapd

BREMEN taz | Als erstes Bundesland hat Bremen am Mittwoch ein Mindestlohngesetz beschlossen. 8,50 Euro Bruttolohn müssen ab dem 1. September alle Unternehmen ihren Beschäftigten zahlen – allerdings nur, wenn sie öffentliche Gelder erhalten. Denn weiter reicht die Gesetzgebungskompetenz nicht. Was im Bund an der schwarz-gelben Mehrheit scheitert, kann also auch die Koalition aus SPD und Grünen in Bremen nicht im Alleingang ermöglichen.

Der Mindestlohn gilt für die Beschäftigten des Landes und wird Bedingung für Zuwendungen, Vergünstigungen oder bei Subventionen – also für weit mehr als nur die Vergabe öffentlicher Aufträge. Für die galt das in Bremen bereits seit 2007, wie mittlerweile in der Mehrheit der Bundesländer. Das neue Gesetz geht einen Schritt weiter – und ist konform mit dem EU-Recht: Nur die Vorgabe, örtliche Tariflöhne zu zahlen, verstößt gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit und die EU-Entsenderichtlinie – nicht aber ein Mindestlohn.

Das Landesgesetz ist ein Signal nach Berlin. Der Druck auf die Gehälter ist in Bremen aber besonders hoch: 11 Prozent Arbeitslosigkeit, überdurchschnittlich viele Beschäftigte arbeiten laut Arbeitnehmerkammer Bremen als LeiharbeiterInnen oder im Niedriglohnsektor.

Mit 8,50 Euro Bruttoverdienst soll zumindest bei einer Vollzeitstelle die Existenz gesichert sein. Doch selbst das bringt die Wohlfahrtsverbände in Bedrängnis: Mehrere hundert MitarbeiterInnen müssen mehr Geld bekommen – Mehrkosten, die die Verbände nun vom Land einfordern, im Haushalt aber nicht eingeplant sind.

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