Nichtraucherschutz gekippt: Dicke Luft in Hamburg

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf in Hamburgs Gaststätten vorerst wieder gequalmt werden. Der SPD-Senat will ein komplettes Rauchverbot.

Raucherraum: In Hamburg dürfen diese Räume nun auch in Speisegaststätten eingerichtet werden. Bild: dpa

HAMBURG taz | Das Hamburger Nichtrauchergesetz ist gekippt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Ab sofort darf nun auch in separaten Raucherräumen von Speisegaststätten wieder gequalmt werden.

Hamburg kann aber eine gesetzliche Neuregelung vornehmen und ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen in allen Gaststätten erlassen. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte an, den Beschluss "exakt umzusetzen". Sie wolle "konsequenten Gesundheitsschutz und die Gleichbehandlung der Gastronomie in Einklang bringen".

Als einziges Bundesland hat die Hansestadt in ihrem seit 1. Januar 2010 geltenden Passivraucherschutzgesetz das Rauchen in allen Gaststätten verboten, in denen gegessen wird. In Bayern und im Saarland gilt ein generelles Rauchverbot, in allen anderen Bundesländern sind Raucherbereiche unabhängig davon zugelassen, ob dort Speisen angeboten werden oder nicht.

Die Hamburger Regelung führte zur Etablierung reiner Raucherkneipen, während in Speiselokalen das Rauchen auch in abgetrennten Bereichen nicht gestattet ist. Eben dieser Passus verstoße "gegen die Freiheit der Berufsausübung", stellt nun das höchste deutsche Gericht klar.

Damit gab es der Klage der Wirtin Bärbel Uliczka, Betreiberin einer Autobahngaststätte an der A7 statt. Sie wollte einen separaten Clubraum zum Raucherzimmer machen, weil 80 Prozent ihrer Gäste rauchende LKW-Fahrer seien. Diese könnten ihre Pausen problemlos wenige Kilometer weiter auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern verlegen.

"Wir freuen uns für alle Gastronomen in Hamburg", kommentierte Uliczka, die selbst Nichtraucherin ist und durch das Verbot viele Stammkunden verloren hat. "Wir wollen gerne den einen schützen, aber dafür kann man nicht den anderen entmündigen", sagte die 60-Jährige.

Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung damit, es seien "keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgebracht worden, nach denen die Verbindung von Essen und Passivrauchen zu einer besonderen Schadstoffbelastung der nicht rauchenden Gäste führt". Zudem seien Raucherräume "vom Speisebereich so wirksam abzutrennen, dass eine Gefährdung durch Passivrauchen ausgeschlossen wird". Auch den angeführten Gesundheitsschutz des Personals lässt das Gericht nicht gelten. Es gebe keinen rechtlichen Grund, Angestellte in Speisegaststätten besser zu schützen als in Schankwirtschaften - und umgekehrt.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert nun "eine sachgerechte Lösung". Zudem prüfe er Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Hamburg, weil viele Betriebe in getrennte Raucherräume investiert hätten. Ein generelles Rauchverbot fordert die Ärztekammer Hamburg: "Konsequenter Nichtraucherschutz funktioniert nur ganz oder gar nicht."

Die Grünen, die in der schwarz-grünen Koalition die jetzt für nichtig erklärte Regelung mitgetragen hatten, wollen nun "eine komplett qualmfreie Gastronomie", CDU und FDP hingegen möchten Wirten und Gästen die Entscheidung überlassen, ob sie Raucherräume einrichten oder aufsuchen. Die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft indes will vor allem Rechtssicherheit. Sie kündigte "eine verfassungskonforme Korrektur" an.

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