Niedersachens Polizei fahndet per Facebook: Phantombild statt Profilbild

Niedersachsens Polizei nutzt künftig Facebook. Allerdings, um die Bürger zur Mithilfe bei Fahndungen aufzurufen. Das Land wird damit bundesweit zum Vorreiter.

Heiße Spur? Niedersachsen schickt Facebook-User auf Verbrecher-Jagd. Bild: dpa

HAMBURG taz | Am Puls der Zeit wären alle Politiker gerne, das gilt sogar für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Während aber andere Politiker das soziale Netzwerk Facebook für Werbung in eigener Sache nutzen, hat Schünemann beschlossen, mit Hilfe von Facebook-Usern auf Verbrecherjagd zu gehen.

Schünemann will, dass Niedersachsens Polizeidirektionen öffentliche Fahndungen künftig über Facebook bekannt machen. Facebook-Nutzer sollen über die Seite der niedersächsischen Polizei herangeführt werden an Fahndungsfotos, Phantombilder und Zeugenaufrufe. Die Öffentlichkeitsfahndung erhält damit Einzug ins Web 2.0. Der Facebook-Auftritt solle "zeitnah" aufgenommen werden, sagt Schünemann - sehr zum Leidwesen der niedersächsischen Datenschützer.

Vorangegangen ist der Entscheidung ein Pilotprojekt der Polizeidirektion Hannover, das im März 2011 begann. Bis Ende Dezember erzielte die hannoversche Polizei Dank Facebook-Präsenz acht Erfolge bei der Fahndung nach mutmaßlichen Gewaltverbrechern und Dieben und bei der Vermisstensuche. Ende Januar stoppte Schünemann die Facebook-Fahndungen, nachdem Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragter Joachim Wahlbrink auf die Barrikaden gegangen war.

98.000 Fans hat die Polizei Hannover aktuell bei Facebook. Die Ansprache ist locker: "Hallo, ihr da draußen."

Abgesehen von der aktiven Polizeiarbeit nutzt Niedersachsens Polizei Facebook auch zur Nachwuchsgewinnung.

Derzeit laufen Beratungen in den Facharbeitskreisen der Innenministerkonferenz. Andere Bundesländer prüfen, ob sie die Methode übernehmen.

Aus Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg heißt es übereinstimmend, man beobachte die Entwicklung und bilde sich dann eine Meinung.

Einmal Internet, immer Internet

Wahlbrinks Behörde hatte mit der Fahndungsmethode im Wesentlichen zwei Probleme: Erstens dürfe die Polizei keine Daten bei Facebook einstellen, da die Facebook-Server in den USA stehen und für die Datenübermittlung einer Behörde in ein Nicht-EU-Land eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen müsse. Zweitens seien die Bürger machtlos wenn es darum geht, dass ihre Daten wieder aus dem Netz verschwinden. "Einmal Internet, immer Internet. Das gilt leider noch immer", sagt Wahlbrinks Sprecher Michael Knaps.

Das Problem der Datenübermittlung in ein Nicht-EU-Land will Schünemann umgehen, indem er die die Daten auf polizeieigenen Servern speichert. Auf der Facebook-Seite soll nur noch ein Link vorhanden sein, der die User auf die Fahndungsseite der Polizei leitet. Die Hoheit über die Daten in Bezug auf Speicherung und Löschung bleibe damit bei der Polizei, sagt Schünemann.

Bei der niedersächsischen Datenschutzbehörde sieht man das Problem damit keineswegs gelöst. Egal, ob amerikanische oder hannoversche Server, "die Daten sind im Umlauf", sagt Knaps. Der Paragraph 131 der Strafprozessordnung, der die Öffentlichkeitsfahndung erlaube, stamme aus dem Jahr 2002 und habe sich auf eine Situation bezogen, in der es noch keine sozialen Netzwerke gab. Erlaubt werden dürfe die Öffentlichkeitsfahndung nach Meinung der Datenschützer nur bei "schweren Delikten". Es bestehe die Gefahr der Stigmatisierung vermeintlicher oder tatsächlicher Krimineller.

Irritierende Tatsachen

Ferner halten es die Datenschützer für problematisch, dass die Polizei Bürger auf eine Internetseite lotse, die nachweislich Profile ihrer User erstelle - unabhängig davon, ob der User Mitglied bei Facebook sei oder nicht. Zuletzt ärgert die Datenschutzbehörde, dass Schünemanns Verkündung kam, während hinter den Kulissen noch geprüft und gesprochen wurde. "Wir wollten noch weitere Gespräche führen und werden jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt. Das irritiert uns", sagt Knaps.

Aus Sicht der Polizeidirektion Hannover ist die Facebook-Fahndung lediglich der Schritt "vom Web 1.0 ins Web 2.0", sagt Pressesprecher Stefan Wittke. Die Inhalte der Aufrufe seien für die Öffentlichkeit bestimmt, sie würden an die Medien weitergegeben und auch im Internet auf der Fahndungsseite der Polizei seit Jahren veröffentlicht. "Das Problem der kursierenden Daten betrifft die Öffentlichkeitsfahndung an sich. Da kommt es nicht auf das Medium an."

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.