Nord-Ost-AfD schließt Arppe aus: Gewaltfantasien in Chats

Der ehemalige AfD-Landesvorsitzende Arppe soll die Partei verlassen – wegen gewaltverherrlichender Posts, die die taz öffentlich machte.

Ein Mann mit Oberlippenbart und Brille

Holger Arppe: Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern möchte nichts mehr mit ihm zu tun haben Foto: dpa

BERLIN taz | Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern hat ihren früheren Landesvorsitzenden Holger Arppe aus der Partei ausgeschlossen. Das Landesschiedsgericht habe dem Parteiausschluss zugestimmt, bestätigte Leif-Erik Holm, Landeschef der AfD in Mecklenburg-Vorpommern.

Hintergrund sind gewaltverherrlichende Äußerungen Arppes im Netz. Die taz und der NDR hatten diese letztes Jahr öffentlich gemacht. Die AfD-Landesspitze hatte daraufhin den Parteiausschluss beantragt.

In Chats war Arppe mit Beleidigungen und mit Gewaltfantasien über politische Gegner aufgefallen, auch abstoßende pädophile Äußerungen werden ihm zugeschrieben. Zuvor war er wegen Volksverhetzung verurteilt worden. „Es ist sehr erfreulich, dass sich das Landesschiedsgericht unserer Auffassung angeschlossen hat“, sagte Holm. Mit dem Urteil habe das Gericht bestätigt, dass Arppe der Partei schweren Schaden zugefügt habe. Gewaltfantasien hätten in der AfD keinen Platz.

Arppe, der dem radikal rechten Flügel der AfD zugerechnet wurde, war 2016 in den Landtag gewählt worden. Auf Druck der damaligen Spitze hatte der 45-Jährige nach dem Bekanntwerden der Chats die Fraktion verlassen, seitdem ist er fraktionsloser Abgeordneter. Den freiwilligen Austritt aus der Partei hatte er abgelehnt.

Mit der Entscheidung des Landesschiedsgerichts muss sein Ausschluss aber noch nicht endgültig sein – er kann noch vor das Bundesschiedsgericht ziehen. Laut NDR kündigte Arppe dies am Mittwoch bereits an. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Entscheidung beim Bundesschiedsgericht anders ausfallen wird als auf Landesebene.

Wenn der Bundesvorstand der AfD will, muss sich das Bundesschiedsgericht bald auch mit einem anderen prominenten Fall befassen. Anders als im Fall Arppe hatte das Thüringer Landesschiedsgericht einen Antrag auf Parteiausschluss von Landes- und Fraktionschef Björn Höcke abgelehnt. Dagegen kann der Bundesvorstand Einspruch erheben. Nach Informationen der taz will sich das Gremium Ende des Monats damit befassen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.