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Nord-Stream-AttentäterItalienisches Gericht erlaubt Auslieferung nach Deutschland

2022 wurden die Gas-Pipelines bei einem Anschlag schwer beschädigt. Ein mutmaßlicher ukrainischer Drahtzieher darf nun ausgeliefert werden.

Die Nord-Stream-Gaspipeline in der Ostsee wurde 2022 bei einem Attentat gesprengt Foto: imago

dpa | Im juristischen Streit um die Auslieferung eines mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteurs an Deutschland hat ein italienisches Gericht grünes Licht gegeben. Dies teilte der Anwalt des beschuldigten Ukrainers mit. Der Fall wird jedoch voraussichtlich abermals vor Italiens oberstem Gericht landen. Rechtsanwalt Nicola Canestrini kündigte nach der Entscheidung des Gerichts in Bologna an, Revision vor dem Kassationsgerichtshof in Rom einzulegen.

Serhij K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die Gasleitungen aus Russland im September 2022. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion an dem früheren deutsch-russischen Prestigeprojekt und verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Dafür beantragte die Bundesanwaltschaft die Auslieferung.

K. war im Sommer auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adriaküste festgenommen worden, wo er mit seiner Frau und seinen Kindern Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm sein Aufenthalt in Italien zum Verhängnis werden könnte. Seit seiner Festnahme sitzt der Ukrainer in einem Hochsicherheitsgefängnis. K. bestreitet alle Vorwürfe. Er behauptet, in der Zeit der Anschläge in der Ukraine gewesen zu sein.

Oberstes Gericht stoppte zuvor Auslieferung

Ursprünglich hatte das Gericht in Bologna die Auslieferung bereits im September erlaubt. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch auch damals vor Italiens oberstes Gericht. Dieses stoppte Mitte Oktober die Auslieferung überraschend wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück nach Bologna. In neuer Konstellation sollte das Gericht erneut entscheiden.

Krieg in der Ukraine

Mit dem Einmarsch im 24. Februar 2022 begann der groß angelegte russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Bereits im März 2014 erfolgte die Annexion der Krim, kurz darauf entbrannte der Konflikt in den ostukrainischen Gebieten.

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Nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts in Bologna geht der Anwalt von K. davon aus, dass die erneute Verhandlung vor dem Kassationsgerichtshof in Rom innerhalb eines Monats stattfinden wird. Er bemängelt, dass das Verfahren durch „schwerwiegende Verfahrensverstöße“ beeinträchtigt sei. Dadurch würden die „Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Grundsätze eines fairen Verfahrens“ verletzt, erklärte Canestrini in einer Mitteilung.

Explosionen an Pipelines sorgten weltweit für Aufsehen

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren weltweit Aufsehen erregt. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschädigten mehrere Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Insel Bornholm registriert.

Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen. Nord Stream 2 war wegen des Kriegs noch nicht in Betrieb. Nach Überzeugung der deutschen Ermittler soll K. ein Team von insgesamt sieben Verdächtigen geleitet haben, darunter vier Taucher. Für die Anschläge sollen sie in Deutschland eine Segeljacht namens „Andromeda“ angemietet haben, mit der sie dann hinaus auf die Ostsee gefahren sein sollen.

Ein weiterer Verdächtiger, ebenfalls ein Ukrainer, saß ebenfalls zeitweise in U-Haft, allerdings in Polen. Auch er sollte an Deutschland überstellt werden. Ein polnisches Gericht entschied jedoch, der Verdächtige dürfe nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Das Gericht hob auch die U-Haft des 46 Jahre alten Wolodymyr Z. auf. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft in Warschau hat diese jedoch bisher nicht eingelegt.

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1 Kommentar

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  • Das ist eine gute Nachricht!



    Terrorismus ist zu verurteilen.



    Deutschland ist ein Rechtsstaat und es gibt keine guten Gründe nicht an Deutschland auszuliefern.



    Die Tatsache, dass Polen einen Verdächtigen erstmal laufen ließ und nun trotz einer Festnahme nicht auslieferte, sondern frei ließ, wirft einen Schatten auf die Justiz Polens.



    Die Polnische Justiz stand in den vergangenen Jahren bereits häufiger in der Kritik, weshalb die EU ein Verfahren gegen Polen anstrengte.



    Nach Amtsübernahme durch Tusk war scheinbar Alles wieder in Ordnung.



    Doch der Schein trügt.



    Tusk hat sich ebenfalls für die Freilassung ausgesprochen.



    Das so etwas innerhalb von Europa stattfinden kann, muss schon sehr verwundern...