Novelle des Ausbildungskapazitätsgesetz: Demokratie macht nicht schlau

Professoren und Studierende äußern Unbehagen über neues „Kapazitätsgesetz“. Die Senatorin räumt ein, es auch nicht bis ins letzte Detail verstanden zu haben

Gute oder schlechte Betreuung im Studium? Bandbreitenmodell soll den Hochschulen mehr Flexibilität bringen. Foto: dpa

Die Führungsebene der Hochschulen war in die Entstehung des neuen Kapazitätsgesetzes eingebunden, die Basis nicht. So ist das Fazit der öffentlichen Anhörung, die nur auf Druck der Basis am Freitag stattfand. Und die Erkenntnis, dass Katharina Fegebank zur Ehrlichkeit neigt. „Ich gestehe, dass ich das Gesetz noch nicht bis in die letzten Detaillierungsgrade durchdrungen habe“, sagte die Grüne Wissenschaftssenatorin.

Fegebank hat von ihrer Vorgängerin ein Problem geerbt. Deren Ausbildungskapazitätsgesetz, das Studienplatzklagen behindern sollte, hielt vor den Gerichten nicht stand. Nun hat Fegebank von Juristen ihres Hauses ein neues Gesetz schreiben lassen, dessen Entwurf direkt in die Bürgerschaft ging – ohne den Hochschulgremien Gelegenheit zur Stellungnahme zu lassen. Stattdessen wurden die Vize-Präsidenten eingebunden. Fegebank nannte das „fortschrittlich“, auch die anwesenden Vizes waren voll des Lobes.

Der Akademische Senat der Uni sah den Entwurf erst, als er schon im Parlament war. Zu spät für eine kritische Debatte. Strittig ist vor allem ein Punkt: Für die Frage, wie die Studierenden pro Fach betreut werden, die „Curricularnorm“, soll es „Bandbreiten“ geben. Diese legen die Präsidien der Hochschulen fest.

Doch da zugleich der Uni-Etat abschmilzt und es das politische Ziel gibt, die Studienplätze hoch zu halten, „kann man dafür nur die Qualität senken“, kritisierte Moritz Lamparter vom AStA. Das Gesetz sei „der Versuch einer Versöhnung“ zwischen dem Festhalten an der Schuldenbremse und dem „steigenden Bedürfnis nach Bildung“, sagte AStA-Referentin Franziska Hildebrandt.

Bei schlechterer Qualität könnten „einzelne Bereiche zu Colleges abdriften“, äußerte Physikprofessor Nils Huse aus dem Akademischen Senat Unbehagen am Bandbreitenmodell. „Gehen ein paar Werte hoch, gehen andere runter“, meinte Peter Burger vom Hochschullehrerverband. „Das ist eine Konkurrenz, die mir als Hochschullehrer nicht gefällt.“ Besser wäre, die Reform zu lassen und zum alten Gesetz zurückzukehren.

Der Akademische Senat sei neu gewählt und tage am 21. April, um über die Sache zu reden, sagte Hochschullehrer Wolfgang Brüggemann. Er bat, „diese wichtige Entscheidung nicht übers Knie zu brechen“. Die fraktionslose Abgeordnete Dora Heyenn kritisierte: „Die Demokratie an den Hochschulen hat in diesem Verfahren sehr gelitten.“ Sie fragte die Senatorin, ob sie als „Zeichen des Goodwill“ die Stellungnahme des Akademischen Senats abwarten und die für den 19. April geplante Verabschiedung verschieben werde.

Fegebank lehnte ab. Die Hochschulen bräuchten Rechtssicherheit, das Gesetz sei sorgfältig vorbereitet, die Kritik daran sehr grundsätzlicher Natur. Würde man die Sache verschieben, so ihr Eindruck, „würden wir darüber nicht schlauer“.

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