Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei

Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden muss. Sein Verfahren wird neu aufgerollt.

Vorerst frei: Gustl Mollath. Bild: dpa

MÜNCHEN afp/dpa | Der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath kommt unverzüglich frei. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Nürnberg. Das Gericht beschloss zuvor die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath. Als Konsequenz daraus müsse dieser freigelassen werden.

Das OLG Nürnberg korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Mollath als unzulässig abgelehnt hatte. Das OLG ordnete nun die Wiederaufnhame an und verfügte, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss. Mit der Anordnung der Wiederaufnahme sei das Urteil gegen Mollath aus dem Jahr 2006 nicht mehr rechtskräftig. Damit entfalle auch die Grundlage für dessen Unterbringung.

Mollath sieht sich als Justizopfer. Er wurde 2006 nach von ihm bestrittenen tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau zwangseingewiesen. Damals wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Inzwischen ergaben interne Prüfungen der Bank, dass ein Teil dieser Vorwürfe zutrifft. Seither sorgt der Fall bundesweit für Aufsehen.

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