Oberster Gerichtshof entscheidet: Auslandspresse darf nach Gaza

Der Oberste Gerichtshof in Israel hat entschieden, dass ausländische Journalisten nach Gaza gelassen werden müssen. Reisen dürfen allerdings nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung.

Die Auslandspressevereinigung FPA war vor den Obersten Gerichtshof gezogen. Bild: dpa

TEL AVIV dpa Israel muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ausländische Journalisten in den Gazastreifen lassen, die über die Militäroffensive berichten wollen. Allerdings schränkte das Gericht am Mittwoch in Tel Aviv ein, dass jeweils nur Gruppen von bis zu zwölf Journalisten den Grenzübergang Erez passieren dürfen, falls dieser aus humanitären Gründen geöffnet wird. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Betroffen sind nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung (FPA).

Die Journalistenvereinigung teilte mit, dass sie mit dem Prinzip der Pool-Berichterstattung, bei der die betreffenden Kollegen im Gazastreifen ihre Informationen mit anderen FPA-Kollegen teilen müssen, nicht zufrieden sei.

Die Journalistenvereinigung war vor den Obersten Gerichtshof gezogen, weil die israelische Armee ausländischen Korrespondenten den Zugang zum Gazastreifen verweigert hatte. Damit war eine unabhängige Überprüfung der Berichte aus dem Palästinensergebiet nicht mehr möglich. Dazu gehören beispielsweise Berichte, wonach die israelische Armee Zivilisten oder zivile Einrichtungen angegriffen hat. Andererseits konnten auch Vorwürfe der israelischen Armee nicht überprüft werden, wonach die radikal-islamische Hamas in Moscheen Waffenlager eingerichtet hat.

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