In Niedersachsen gibt es Streit darum, wie die Polizei mit unvollstreckten Haftbefehlen umgeht. SPD und Grüne vermissen klare Vorgaben.von Daniel Kummetz

Könnten in Niedersachsen noch öfters geschehen: Verhaftungen. Bild: dpa
HAMBURG taz | Auf den ersten Blick klingt die Zahl gefährlich: Die Polizei in Niedersachsen sucht landesweit rund 8.500 Menschen mit einem Haftbefehl. Das geht aus der Antwort des niedersächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann hervor.
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Der wollte auch wissen, wie sich diese Gruppe zusammensetzt. Denn mit einem Haftbefehl gesucht wird längst nicht nur, wer eine schwere Straftat begangen hat. Auch nicht bezahlte Geldstrafen können ein Grund sein.
Zwar teilte das Innenministerium mit, wie sich die Fälle über die Polizeidirektionen verteilen, doch welche Qualität die Fälle hinter den Strafbefehlen haben, kann es nicht sagen. Auch gibt es keine Zahlen darüber, wie alt die Haftbefehle schon sind und für wie wichtig sie die Polizei hält.
Das Landeskriminalamt in Schleswig-Holstein unterteilt die Haftbefehle in vier Gruppen. Getrennt erfasst in der Statistik werden sie auch in Schleswig-Holstein nicht.
Untersuchungshaft: Kann gegen dringend tatverdächtige Beschuldigte in einem Strafverfahren angeordnete werden: etwa bei Flucht und Verdunkelungsgefahr.
Vollstreckung: Wenn ein Verurteilter seine Geldstrafe nicht zahlen kann.
Abschiebung: Bei entsprechenden Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht.
Sicherungshaftbefehle: Wenn ein Verurteilter die Haft nicht antritt oder wenn gegen Personen die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen angeordnet wurde.
Darüber hinaus ist ein Haftbefehl auch nach Zivilrecht möglich: Es kennt etwa die Zwangs- und Ordnungshaft.
Der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete Bachmann hält das für einen Skandal: „Wir wissen nicht, wie viele Zeitbomben frei herumlaufen.“ Er bemängelt, dass jede Dienststelle selbst entscheiden kann, wie wichtig sie einen Fall nimmt und fordert dazu zentrale Verordnungen.
Die gebe es zahlreich für die Kriminalstatistiken, aber nicht zur Erfassung von offenen Haftbefehlen, kritisiert Bachmann. „Die Polizeibeamten werden bei der Bewältigung ihrer Arbeit alleingelassen.“
Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen Meta Janssen-Kucz sagt, sie sei „sehr entsetzt“ über die Erkenntnisse aus der Ministeriums-Antwort. Sie habe erwartet, dass die Behörden einen besseren Überblick hätten, es eine klare, erfasste Priorisierung gebe und eine bessere Fristenkontrolle. Janssen-Kucz sagt: „Das ist unhaltbar.“
Innenminister Uwe Schünemann (CDU) wies die Kritik per Pressemitteilung zurück: „Wir haben kein Problem bei der Vollstreckung von Haftbefehlen!“ Er warf Bachmann vor, grundlos Menschen zu verängstigen.
„Dem Großteil der Haftbefehle liegen Straftaten oder Geldbußen mit geringer Sozialschädlichkeit beziehungsweise Gefährlichkeit zu Grunde“, erklärte er. Vorgaben zur Priorisierung bräuchten die Polizisten auch nicht, das könnten sie selbständig entscheiden. Der Niedersachsen-Chef der Gewerkschaft der Polizei, Dietmar Schilff, forderte zwar angesichts der Fälle mehr Personal, sagt aber auch zu den Straftätern: „Am Ende kriegen wir sie alle.“
„Ich kann mich über die Zahlen nicht aufregen“, sagt Pia Zimmermann, die innenpolitische Sprecherin der Linken. Sie wirft ihrem SPD-Kollegen vor, nur „wahltaktisch“ zu handeln. „Wenn das unser einziges Problem wäre, dann wären wir gut bedient“, sagt sie. Zimmermann will lieber über die Arbeitsbedingungen von Polizisten reden.
Über die Summe der offenen Haftbefehle selbst argumentieren die beiden Oppositionspolitiker nicht. Da würde die Polizei in Niedersachsen, nach den Ministeriumszahlen zu einem selbst gewählten Stichtag, auch gar nicht so schlecht dastehen.
„Das ist nicht besonders viel“, sagt die Kriminologin Daniela Klimke vom Institut für Sicherheits- und Präventionsforschung aus Hamburg. Es gehe schließlich „größtenteils um ganz läppische Sachen“.
In Schleswig-Holstein sind nach Angaben des Landeskriminalamtes etwa 3.000 offene Haftbefehle im Computersystem, bei dem es einen Bezug zum Land gibt – die Tat also in Schleswig-Holstein stattfand oder der Gesuchte dort vermutet wird.
Polizei und Innenbehörden in Hamburg und Bremen sagten auf taz-Anfrage, dass sie keine Information über die Summe der offenen Haftbefehle in ihrem Verantwortungsbereich hätten. Deutschlandweit gab es laut Bundesregierung im März rund 144.000 offene Haftbefehle.
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