Offshore-Umlage verschoben: Und wer zahlt's? Wir!

Das Umlage-Gesetz für Windparks vor der Küste kommt nicht zum 1.1.2013. Troztdem müssen Stromkunden die Umlage ab dem nächsten Jahr zahlen.

„Bard Offshore 1“ nordwestlich der Insel Borkum Bild: dpa

BERLIN taz | Die Offshore-Umlage kann nicht wie geplant zum ersten Januar 2013 in Kraft treten. Die Koalition verschob am Freitag die ursprünglich für nächste Woche angesetzte zweite und dritte Lesung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundestag auf die zweite Dezemberwoche. Die Gesetzesnovelle wird nun erst im Februar in den Bundesrat gelangen und wahrscheinlich im März in Kraft treten. In die Strompreiserhöhungen für das nächste Jahr ist sie allerdings schon eingepreist.

Mit der Offshore-Umlage, die laut Gesetzesentwurf bis zu 0,25 Cent pro Kilowattstunde betragen könnte, sollen Verbraucher einen Teil der Kosten für den Ausbau der Windparks vor der Nordseeküste im Rahmen der Energiewende übernehmen.

Stromkonzerne nannten die Umlage als einen Grund für die bereits annoncierte Preissteigerung. EnBW etwa hatte mitgeteilt, die Erhöhung sei wegen vier gesetzlicher Umlagen notwendig, darunter „die geplante Offshore-Haftungsumlage“.

„Dafür gibt es jetzt gar keine rechtliche Grundlage“, sagt Grünen-Fraktionspolitiker Oliver Krischer und spricht von der „Unfähigkeit“ der Koalition, die das Gesetz nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht habe: „Die Zeche für das von der Bundesregierung verantwortete Offshore-Desaster sollen wieder mal die privaten Verbraucher und der Mittelstand zahlen.“

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