Online-Waffenshop „Migrantenschreck“: Neonazi Mario R. muss ins Gefängnis

Der Neonazi Mario R. verkaufte im Internet auf seiner Website „Migrantenschreck“ verbotene Waffen. Nun wurde er zu fast drei Jahren Haft verurteilt.

Waffenhandel im Internet: Eine Internetseite, auf der jemand eine Waffe kaufen kann

Waffenhandel im Internet (Symbolbild) Foto: dpa

BERLIN dpa | Der Betreiber der früheren Website „Migrantenschreck“ ist wegen unerlaubten Waffenhandels zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 35-jährige Mario R. habe über das Internet 167 Schusswaffen, mit denen Hartgummigeschosse abgefeuert werden können, illegal von Ungarn nach Deutschland verkauft, begründete das Berliner Landgericht am Dienstag. Er habe gewerbsmäßig gehandelt. Ein Tatgewinn von rund 99.000 Euro sei einzuziehen. Die Verteidiger kündigten bereits Revision an.

Der aus Thüringen stammende Angeklagte habe die Pistolen, Revolver und Gewehre „perfide beworben“, sagte der Vorsitzende Richter. Das sei bei der Strafe wegen unerlaubten Handels mit Schusswaffen und Verbringens in den deutschen Geltungsbereich berücksichtigt worden. Der Angeklagte habe die Verkäufe, die in der Zeit von Mai bis November 2016 erfolgten, zwar objektiv zugegeben. „Es war aber kein von Einsicht und Reue getragenes Geständnis.“

Der Rechtsextremist hatte unter anderem damit geworben, dass die Waffen „der Verteidigung gegen Asylbewerber dienen“, hieß es in der Anklage. Der Mann habe Pistolen mit Sprüchen wie „60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asylbewerber nieder“ angepriesen. In Deutschland seien 7,5 Joule erlaubt. Der Angeklagte habe unter anderem zu Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie verlangte drei Jahre und zwei Monate Gefängnis.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor rund drei Wochen erklärt, die von ihm verkauften Waffen seien in Ungarn als Alarm- und Signalgeräte erlaubt. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass er sich nicht strafbar machen würde. Dies sei ihm auch von einem ungarischen Rechtsanwalt bestätigt worden, den er vor Beginn des Geschäfts aufgesucht habe. Er sei davon ausgegangen, sich an das für ihn geltende Recht gehalten zu haben. Die Verteidiger plädierten auf Einstellung des Verfahrens oder Freispruch.

Tatsächlich sei die Rechtslage nicht einfach, hieß es weiter im Urteil. Der wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte habe aber gewusst, dass der Handel mit diesen Schusswaffen und insbesondere ihre Verbringung nach Deutschland erlaubnispflichtig sind.

Der Angeklagte wurde Medienberichten zufolge bereits vor Jahren der rechten Szene in Thüringen zugeordnet. Im März 2018 wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen. Im Prozess erklärte der 35-Jährige, er sei aus familiären Gründen ausgewandert. Seine Verlobte lebe in Ungarn. Mit dem Urteil wurde der Angeklagte unter Meldeauflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Bis zur Rechtskraft eines Urteils will der 35-Jährige zunächst nach Erfurt ziehen.

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