Opposition in Simbabwe: Verurteilt wegen Videoguckens

Vor den Wahlen geht die Regierung Mugabe weiter gegen Kritiker vor. Sechs Aktivisten wurden verurteilt, weil sie sich ein Video über den arabischen Frühling ansahen.

Kritik an der Regierung wird in Simbabwe nicht toleriert. Bild: reuters

JOHANNESBURG taz | Sie wurden gefoltert und misshandelt. Für das Anschauen eines Videos in einem akademischen Seminar über den Arabischen Frühling im vergangenen Jahr sollten sie zu zehn Jahren Haft verurteilt werden. Aber jetzt hat ein Gericht in Simbabwe die sechs Angeklagten freigelassen.

Ihr Urteil von zwei Jahren Haft wurde für fünf Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit dürfen sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, andernfalls droht ihnen eine erneute Verhaftung. Außerdem müssen die sechs je 500 US-Dollar Strafe zahlen und pro Person 420 Stunden Gemeindearbeit ableisten.

Die Regierung habe mit der Verhaftung und dem Urteil eine Botschaft senden wollen, sagte Dewa Mavhinga, Regionalkoordinator des simbabwischen Krisenkomitees in Johannesburg, ein Dachverband für zivile Organisationen. Kritik an der Regierung wird in Simbabwe nicht toleriert. Die Regierung hatte bereits zuvor die Anklage wegen Verrat und geplanter Gewalttaten zurückgezogen.

Laut Mavhinga habe sie jedoch wegen des starken Drucks vieler nationaler und internationaler Organisationen nicht die Höchststrafe verhängt. Im Vorfeld von möglichen Präsidentschaftswahlen sei damit zu rechnen, dass politische Spannungen zunähmen.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch verurteilte die Verhaftung der sechs Aktivisten – Munyaradzi Gwisai, Hopewell Gumbo, Antoinette Choto, Edson Chakuma, Welcome Zimuto und Tatenda Mombeyarara. Im Nahen Osten würden Menschen verhaftet, die an friedlichen Protesten teilnehmen. In Simbabwe würden Menschen ins Gefängnis geschickt, die das auf Videos verfolgten, sagte Leslie Lefkow, stellvertretender Afrika-Direktor für HRW.

Geständnisse werden mit Gewalt erzwungen

Munyaradzi Gwisai, Leiter der International Socialist Organisation (ISO), bezeichnete die Justiz in Simbabwe unmittelbar nach seiner Freilassung als „Schande“ und sagte, die Diktatur wackele, sie sei aber noch nicht gefallen. Der Kampf müsse weitergehen.

Die sechs Simbabwer waren am 19. Februar 2011 zusammen mit 40 weiteren Personen beim Ansehen eines Videos in der Hauptstadt Harare festgenommen worden. Kurz darauf wurden alle bis auf die sechs Aktivisten freigelassen. Sie verbrachten drei Wochen im Gefängnis, ehe sie gegen Kaution entlassen wurden. Ihre Anwälte durften sie zunächst im Gefängnis nicht besuchen.

Sicherheitsagenten versuchten, mit Gewalt Geständnisse zu erzwingen. Die Gefangenen sollten sagen, dass sie einen Aufstand gegen die Regierung geplant hätten. Den Anwälten zufolge mussten sich die Aktivisten auf den Bauch legen, sie wurden mit Metallstangen, Holzbrettern und Besenstielen auf den Rücken, Fußsohlen und Handflächen geschlagen.

Im vergangenen Jahr hatte die Regierungspartei unter dem 88-jährigen Robert Mugabe Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Oppositionelle verstärkt. Mugabe will noch dieses Jahr vorzeitig Präsidentschaftswahlen durchsetzen. Sein Partner in der Übergangsregierung, die frühere Oppositionspartei Bewegung für demokratischen Wandel (MDC), drängt jedoch auf ein Referendum über eine neue, demokratischere Verfassung, ehe das Volk laut Regierungsvertrag im nächsten Jahr an die Wahlurne gehen soll.

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