PR der Agrarministerin zu Erntehelfern: Klöckner führt Medien in die Irre

Die CDU-Politikerin suggeriert, dass in der Coronawelle eine Krankenversicherung für die Arbeiter garantiert sei. Mehrere Medien fallen darauf herein.

Erntehelfer mit Kisten mit Spargel

Und Corona? Erntehelfer aus Polen auf einem Spargelfeld bei Fürth Foto: Timm Schamberger/dpa

BERLIN taz | Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat über die geplante Ausweitung der Beschäftigung osteuropäischer Ern­te­hel­fe­r*in­nen ohne Sozialversicherung irreführende Angaben verbreitet: Die CDU-Politikerin erweckte fälschlicherweise den Eindruck, dass eine Regel, die künftig einen Krankenversicherungsschutz der Ar­bei­te­r*in­nen sicherstellen soll, schon während der derzeitigen Coronawelle in Kraft treten solle. So wollte sie offenbar einen Beschluss der Bundesregierung rechtfertigen, wonach die Ost­eu­ro­päe­r*in­nen in diesem Jahr 102 statt wie normalerweise 70 Tage arbeiten dürfen sollen, ohne in Deutschland krankenversichert zu sein.

Klöckners Ministerium schrieb in einer Pressemitteilung über den Kabinettsbeschluss zur Ausweitung der „kurz­fris­tigen Beschäftigung“ ohne Sozialversicherung am 31. März, es solle „eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung des Arbeitnehmers eingeführt werden“.

Da an dieser Stelle kein Datum für das Inkrafttreten genannt wurde, aber in den Absätzen davor stand, die 102-Tage-Regelung solle ab März gelten, konnte man die Pressemitteilung leicht so verstehen, dass dann ebenfalls die Meldepflicht in Kraft tritt. So taten es auch mehrere Medien. Ähnlich irreführend stellte Klöckner auf ihrem persönlichen Twitter-Feed die Kabinettsentscheidung dar, die demnächst vom Bundestag übernommen werden soll.

Das SPD-geführte Arbeitsministerium teilte der taz auf Anfrage jedoch mit, dass die Meldepflicht erst ab Januar 2022 gelten solle. Klöckner verschwieg also, dass der Krankenversicherungsstatus der Ern­te­hel­fe­r*in­nen während der derzeitigen Coronawelle genauso unklar sein wird wie in den Vorjahren.

Medien in die Irre geführt
Landwirtschaftsministerin Klöckner

Landwirtschaftsministerin Klöckner Foto: Michael Kappeler/dpa

Mit ihrer Pressemitteilung führte Klöckner zwar nicht die taz, aber mehrere andere Medien sowie Politiker erfolgreich in die Irre. Die Nachrichtenagentur AFP schrieb, „gleichzeitig“ mit der 102-Tage-Reglung „werde eine Meldepflicht zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung eingeführt“. Die Agentur hat diesen Fehler trotz mehrerer Hinweise bis heute nicht korrigiert.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) benutzte zwar nicht das Wort „gleichzeitig“, aber sie ließ in ihrem Bericht unerwähnt, dass die Meldepflicht zur Art der Absicherung in dieser Saison gar nicht greift. Auch die linke Tageszeitung Junge Welt schwieg sich über den Beginn der Meldepflicht aus. Und Bauernverbands-nahe Fachmedien wie agrarheute sowieso. Selbst Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus freute sich in einer Pressemitteilung, dass es „nun deutschlandweit verpflichtend ist“, Ern­te­hel­fe­r*in­nen krankenzuversichern.

„Die vorgesehene Anmeldepflicht aller Arbeitskräfte ist ein Muss in Coronazeiten“, schrieb der SPD-Politiker. Sinngemäß zitierte ihn damit die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Klöckners Ministerium wies darauf hin, dass es nie von „einer etwaigen ‚Gleichzeitigkeit‘“ gesprochen habe. „Insofern kann auch von Irreführung keine Rede sein.“

Mitunter müssen „kurzfristig Beschäftigte“ laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) beispielsweise im Fall einer Corona-Erkrankung die Behandlungskosten selbst tragen. Dabei bekommen sie meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde – oft minus Abzügen für Unterkunft und Verpflegung. Der deutschen Sozialversicherung gehen so Beiträge verloren. 60 Prozent der Ende Juni 2020 registrierten rund 97.000 ausländischen Aushilfskräfte in der deutschen Landwirtschaft hatten laut Bundesagentur für Arbeit eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung.

Einwand von Corona-Leugner*innen

Klöckner ist schon mehrmals durch falsche, irreführende oder nicht belegte Behauptungen aufgefallen. Im April 2020 behauptete die Agrarministerin ohne Angaben von Quellen im ZDF, dass der Tod eines mit Corona infizierten Ern­te­hel­fers aus Rumänien in Baden-Württemberg nicht durch Covid-19, sondern durch einen Herzinfarkt verursacht worden sei.

Damit machte sie sich einen typischen Einwand von Corona-Leugner*innen gegen die offizielle Statistik über Todesfälle im Zusammenhang mit Corona zu eigen. Das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald vermutete schon damals, möglicherweise habe Covid-19 zum Tod des Rumänen beigetragen. Eine Corona-Infektion kann Medizinern zufolge Herzkrankheiten verschlimmern und sogar Infarkte auslösen.

Im Februar 2020 dementierte die Ministerin, dass sie dafür gekämpft habe, Lebensmittelimporte mit besonders gefährlichen, in der Europäischen Union verbotenen Pestiziden zu ermöglichen. Ihre angeblichen Belege wurden durch eine taz-Recherche widerlegt.

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