Passentzug für Dschihadisten: IS-Kämpfer sollen nicht Deutsche sein

Deutsche Dschihadisten, die ausreisen, haben mitunter zwei Pässe. Der Innenminister prüft, ob man ihnen die Staatsangehörigkeit aberkennen kann.

Dschihadistin vor dem Gericht in Düsseldorf

Dschihadistin Karolina R. vor dem Gericht in Düsseldorf, Juni 2015. Foto: dpa

FREIBURG taz | Sollen deutsche Dschihadisten, die in Syrien und Irak für den IS kämpfen, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren? Darüber diskutiert jetzt die Innenministerkonferenz in Mainz.

Schon 700 Islamisten sind aus Deutschland ausgereist, um sich dem IS oder ähnlichen Gruppen anzuschließen. Rund ein Drittel sind wieder zurückgekehrt. Sie werden in der Regel überwacht. Eine Rückkehr von Dschihadisten ist nicht zu verhindern, wenn diese deutsche Staatsbürger sind – was etwa auf die Hälfte der Ausgereisten zutrifft. Die deutsche Staatsbürgerschaft beinhaltet das Recht, in Deutschland zu leben.

Im letzten Herbst kam daher in der CDU/CSU die Idee auf, ausgereisten Gotteskriegern einfach die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Die Innenminister-Konferenz beauftragte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu prüfen, ob dies möglich ist. Dessen achtseitiger Bericht liegt jetzt vor.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht heute schon vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn ein Deutscher in die Streitkräfte eines anderen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt. Diese Klausel ist laut BMI-Bericht aber auf den IS nicht anzuwenden, da dieser kein völkerrechtlich anerkannter Staat ist.

Möglich wäre aber eine neue gesetzliche Verlust-Regel für Deutsche, die sich an „Kampfhandlungen terroristischer Organisationen in Krisengebieten“ beteiligt haben. „Auch hier wendet sich der Betroffene nachhaltig von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab“, heißt es im Bericht. Anwendbar wäre das Gesetz aber nur auf deutsche Doppelstaatler; das wäre etwa ein Viertel der ausgereisten Dschihadisten. Denn das Grundgesetz verbietet den unfreiwilligen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sonst Staatenlosigkeit droht.

Vermutlich wird die Innenministerkonferenz den Bund auffordern, ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten. Beschließen müsste es der Bundestag. Justizminister Maas (SPD) hatte das Projekt letztes Jahr skeptisch kommentiert.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.