Patientenschutz kritisiert Euthanasie: Belgien setze auf Töten statt Therapie

Am 11. Januar soll der flämische Sexualstraftäter Frank Van den Bleeken getötet werden. Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz ist dagegen.

Van den Bleeken sitzt seit dreißig Jahren wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung einer Frau in Haft. Bild: dpa

BERLIN kna | Nach Bekanntwerden des Tötungstermins für den flämischen Sexualstraftäter Frank Van den Bleeken hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz Kritik an einer Sterbehilfe für Straftäter geäußert. „Belgien setzt auf Töten statt Therapieren“, sagte der Vorsitzende der Stiftung, Eugen Brysch, am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei wendeten Gerichte die gesetzlichen Vorgaben nur konsequent an. „So verabschiedet sich die Rechtsprechung von der Humanität und der belgische Gesetzgeber schaut zu“, kritisierte Brysch.

Am Samstag hatte die flämische Tageszeitung De Morgen unter Berufung auf den Sprecher des belgischen Justizministers Koen Geens berichtet, dass Van den Bleeken am 11. Januar Sterbehilfe erhalten soll. Van den Bleeken sitzt seit drei Jahrzehnten wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung einer Frau in Haft. Da es in Belgien keine geeigneten Behandlungsmöglichkeiten für ihn gab, genehmigten die Richter seinen Antrag auf Sterbehilfe.

„Der Rechtsanspruch auf Tötung oder Selbsttötung lässt sich nicht durch Leidenskategorien definieren“, so Brysch. Viel zu schnell verabschiede sich sonst die Gesellschaft von Begleitung und Linderung von Kranken und Sterbenden. „Und Frank Van Den Bleeken ist in Belgien kein Einzelfall. Schon fünf weitere Straftäter haben einen Antrag auf Euthanasie gestellt“, betonte Brysch.

Belgien gehört europaweit zu den Ländern mit der liberalsten Gesetzgebung bei Sterbehilfe. Seit 2002 ist das Töten auf Verlangen erlaubt, wenn Patienten unerträglich an einer Krankheit leiden. Seit Februar 2014 ist Belgien zudem weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten.

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