Paypal stimmt Vergleich zu : Kuba-Embargo halb durchgesetzt

Paypals Kontensprerre gilt für bardealer.de nicht mehr. Der Online-Händler rechnet dafür kubanischen Rum künftig nicht mehr über den Internetbezahldienst ab.

Mit lecker Rum aus Havanna drin ist, wird's Paypal nicht schmecken. Bild: imago / McPHOTO

BERLIN taz | Der Onlineshop bardealer.de und Paypal haben sich geeinigt: Die Sperre des Paypal-Kontos wird aufgehoben, künftig darf der Online-Händler jedoch keine kubanischen Waren mehr über Paypal abrechnen. Das ist der Inhalt eines Vergleichs, der vor dem Landgericht Traunstein in Bayern geschlossen wurde, berichtet das Onlineportal amerika21.de.

Paypal hatte dem Shop das Konto gesperrt und den Zugriff auf Gelder verweigert, weil bardealer.de kubanischen Rum verkauft – dieser fällt unter das Kuba-Embargo der USA. Paypal sieht sich als US-Konzern an das Embargo gebunden.

Paypal wollte eigentlich verhindern, dass die Vereinbarung an die Öffentlichkeit gerät. Denn der Streit betrifft nicht nur bardealer.de: Eine ganze Reihe von Onlinehändlern hatte seit Juli ähnliche Probleme mit Paypal. Nur Kunden, die kubanische Waren aus ihrem Sortiment komplett entfernten, erhielten wieder Zugriff auf ihr Konto.

Der US-Konzern – eine Tochtergesellschaft des Internetauktionsfirma Ebay – sieht sich an US-Recht gebunden und will das seit 1962 bestehende Embargo gegen Kuba auch bei Vertragspartnern im Ausland umgesetzt sehen. Es ist nun davon auszugehen, dass andere Onlineshops sich auf den Vergleich berufen werden und eine ähnliche Vereinbarung mit Paypal anstreben.

Rossmann ohne Paypal

Die Drogeriemarktkette Rossmann, die ebenfalls online kubanische Waren verkauft, hatte sich bereits im September nach Drohungen entschlossen, ihren Onlineshop künftig ohne Paypal zu betreiben. Doch für viele Shops dürfte dies keine Option sein. Die Marktmacht von Paypal ist groß, kein anderer Bezahldienst hat ähnlich viele Kunden.

Ungeklärt bleibt nach dem Vergleich die Grundsatzfrage: Ist ein US-Konzern berechtigt oder gar verpflichtet, US-amerikanisches Recht bei Geschäften deutscher Online-Händler durchzusetzen? Die EU hat in Reaktion auf das Kuba-Embargo der USA 1996 explizit verboten, dass europäische Firmen das Embargo umsetzen. Paypal hat seinen Hauptsitz in den USA, die europäischen Geschäfte werden jedoch von Brüssel aus geleitet.

Paypal ist der weltweit größte Online-Bezahlservice. Über Kreditkarten oder Kontoabbuchungen können Kunden auch international Geschäfte abwickeln. Kontosperrungen sind bei Paypal keine Seltenheit – so ist zur Zeit etwa das dort angelegte Spendenkonto von Wikileaks eingefroren.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.