Peter Ramsauer und die Pkw-Maut: „Kein gangbarer Weg“

Vor einem Jahr lehnte der CSU-Verkehrsminister die Pkw-Maut für Ausländer noch ab. Im Wahlkampf hingegen war sie eine der Forderungen seiner Partei.

Die Pkw-Maut ist ein Streitthema in den Koalitionsgesprächen. Bild: dpa

BERLIN afp | Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat den Vorwurf zurückgewiesen, seine Position zur umstrittenen Pkw-Maut geändert zu haben. Der ablehnende Brief des Verkehrsministeriums zur Maut von vor einem Jahr, aus dem eine Zeitung zitierte, sei „überhaupt nichts Neues“, sagte Ramsauer am Dienstag in Berlin zum Auftakt der Koalitionsverhandlungen über Verkehr und Infrastruktur. Das Schreiben habe im Detail einen anderen Schwerpunkt gehabt.

In den Gesprächen von Union und SPD will sich der Minister nach eigenen Angaben dafür einsetzen, „dass wir eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur-Finanzierung erhalten“.

Der Verhandlungsführer der SPD für Verkehr und Infrastruktur kündigte an, das Thema Pkw-Maut werde ein Streitthema in den Gesprächen. Er hoffe, „dass das Verkehrsministerium zu seiner alten Auffassung zurückkehrt“, sagte Florian Pronold zu dem nun bekannt gewordenen Brief. Er forderte, mit Geld aus anderen Quellen „Fortschritte bei dem Erhalt und dem Ausbau der Infrastruktur“ zu erzielen. Die Infrastruktur müsse weiterhin die „Lebensader für wirtschaftliches Wachstum und auch für die Lebensqualität der Menschen“ sein.

Das Hamburger Abendblatt hatte am Dienstag aus einem Brief Ramsauers an den CDU-Sozialexperten Willi Zylajew zitiert, der vor einem Jahr Ramsauer vorgeschlagen hatte, den Deutschen im Gegenzug für die Zahlung der Kfz-Steuer eine Vignette zu schicken.

Dies fordert heute auch die CSU. Fahrer von Wagen, die im Ausland zugelassen seien, sollen die Vignette hingegen kaufen müssen.

Damals allerdings antwortete Ramsauers Ministerium dem Bericht zufolge, der Vorschlag sei „aus EU-rechtlichen Gründen kein gangbarer Weg“. Weiter heißt es: „Die einseitige Mehrbelastung ausländischer Verkehrsteilnehmer käme faktisch einer Diskriminierung gleich und ist daher nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union nicht zulässig.“

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