Piratenpartei streitet um Atomkraft-AG: Die eigene Arbeitsgruppe abgemahnt

Die Piraten streiten um eine parteiinterne Abmahnung, die von der Pressestelle an die AG für Atompolitik verschickt wurde. Viele Mitglieder sehen die Meinungsfreiheit beschränkt.

„Keine Relevanz“: Bundeschef Bernd Schlömer versucht den Schaden zu begrenzen. Bild: dapd

BERLIN dpa | Die Abmahnung gegen eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei zur Atompolitik hat am Wochenende für mächtig Zündstoff in den eigenen Reihen gesorgt. Stein des Anstoßes ist ein Flyer der AG Nuklearia, die für eine sichere Nutzung der Kernenergie eintritt.

Die Bundespressestelle der Partei schickte daraufhin einem Vertreter der Arbeitsgruppe eine Abmahnung, in der gegen Androhung einer Vertragsstrafe eine Unterlassungserklärung verlangt wird. Die AG dürfe nicht den Eindruck erwecken, Erklärungen für die Piratenpartei Deutschland abzugeben, heißt es darin.

Allein schon das Instrument der Abmahnung, die regelmäßig bei Urheberrechtsverletzungen im Internet zum Einsatz kommt, ist für viele Mitglieder der Piratenpartei ein rotes Tuch. Zahlreiche Parteimitglieder kritisierten den Schritt als eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Der Bundesvorsitzende Bernd Schlömer schien am Sonntag um Schadensbegrenzung bemüht und //twitter.com/BuBernd/status/239668520596680704:schrieb im Kurzmitteilungsdienst Twitter, die Abmahnung sei für ihn ohne Relevanz: „Ich folge ihr nicht und ich schließe aus ihr nichts.“

Andreas Bogk vom Presseteam der Bundespartei erklärte am Sonntag in einem Blog-Beitrag, die Abmahnung greife „in keinster Weise in die Meinungsfreiheit der Nuklearia ein“. Es gehe allein darum, „ausreichend klarzustellen, dass die vertretene Meinung nicht die Meinung der Piratenpartei ist“. Es gebe in der Partei zwar einen breiten Konsens, dass kostenpflichtige Abmahnungen bei Downloads abgelehnt würden. „Daraus kann man jedoch keine Ablehnung von Abmahnungen im Allgemeinen ableiten.“

Update 26.08. 16.30: Der Bundesvorstand der Piratenpartei teilt auf seiner Website mit, die Abmahnung sei als gegenstandslos zu betrachten.

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