Pistorius vor Innenministerkonferenz: Punktesystem für asylsuchende Täter

Das Bundeskriminalamt legt ein neues Bewertungssystem für straffällig gewordene Asylsuchende vor. Niedersachsens Innenminister Pistorius befürwortet das.

Mit Punktesystem noch einfacher: abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug

Mit Punktesystem noch einfacher: Sammelabschiebung am Baden-Airport un Rheinmünster Foto: dpa

HANNOVER/MAGDEBURG epd/dpa/taz | Straffällig gewordene Asylsuchende sollen nach dem Willen von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) künftig nach einem Punktesystem bewertet werden. Ein entsprechendes Konzept des Bundeskriminalamts (BKA) soll Thema auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz werden. Pistorius bewertet den Vorstoß als positiv. Das Vorhaben des BKA solle helfen, besonders gefährliche Straftäter zu erkennen und schneller abzuschieben, sagte Pistorius am Mittwoch dem Sender NDR Info.

„Das Punktesystem hört sich sehr schematisch an, ist aber sehr plausibel“, sagte Pistorius. Nach einheitlichen Maßstäben in den Bundesländern könne erkannt werden, wer sich zu einem Intensivtäter entwickele: „Es ist vernünftig, das frühzeitig zu erkennen, Entwicklungen zu erkennen, damit man dann eben schnell tätig werden kann.“

Der Vorschlag führe vor allem nicht zu einer Stigmatisierung von Geflüchteten. Er sorge vielmehr dafür, „zu differenzieren zwischen denjenigen, die hier nichts oder ganz wenige oder unbedeutende Straftaten begehen und denjenigen, die wirklich gefährlich sind“. Pistorius sagt, er gehe davon aus, dass der BKA-Plan eine Mehrheit bei der Innenministerkonferenz finden und dort beschlossen werde. Das dreitägige Treffen sollte am Mittwochabend in Magdeburg beginnen.

Maximal 60 Punkte

Das BKA-Konzept sieht nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegels eine rote Linie bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl sei ein Punkt vorgesehen, schrieb die Zeitung. Zehn Punkte würden fällig, wenn ein Asylsuchender mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft werde – etwa wegen einer Körperverletzung oder einem Rauschgiftdelikt. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen.

Das BKA registrierte dem Tagesspiegel zufolge 2017 ungefähr 2.800 tatverdächtige Migranten, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60.000 Zuwanderern eine geringe Zahl. In den Zahlen nicht enthalten seien die Verstöße von Asylbewerbern gegen die Residenzpflicht, also das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region.

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