Plagiatsaffäre Guttenberg: Doktorväter weisen jede Schuld von sich

Eine Überprüfung von Doktorarbeiten war damals nicht üblich, sagen die Betreuer von Exverteidigungsminister Guttenberg. Indes wurden Ermittlungen eingeleitet.

100 Anklagen gingen gegen Karl-Theodor zu Guttenberg ein. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Bild: reuters

BERLIN taz | Die Promotionsbetreuer des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) haben den Vorwurf von sich gewiesen, sie hätten die Plagiate im Werk ihres ehemaligen Doktoranden erkennen müssen. Am Montag veröffentlichten Peter Häberle (Bayreuth) und Rudolf Streinz (München) eine Stellungnahme, in der sie erklärten, die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln sei 2006, als Guttenberg die Arbeit einreichte, "nicht üblich" gewesen.

Dem widerspricht die Plagiarismusforscherin Debora Weber-Wulff. "Natürlich war das zu der Zeit schon üblich", sagte Weber-Wulff der taz. Die Berliner Professorin verweist auf einen Artikel, den sie schon 2003 in der Wissenschaftszeitschrift Forschung & Lehre veröffentlicht hatte. Unter dem Titel "Kein Kavaliersdelikt - Wie man Plagiate entdeckt und was dann getan werden muss" erklärte Weber-Wulff, wie Plagiate mittels Internetsuche aufgedeckt werden können und wie der Hochschulbetrieb damit umgehen sollte.

Häberle und Streinz rechtfertigen sich auch mit Hinweis, "mit den seinerzeit vorhandenen technischen Mitteln" sei die Erkennung von Plagiaten kaum möglich gewesen. "Plagiatsoftware sowie auch andere Methoden waren damals keineswegs so weit entwickelt wie heute", so die beiden Juristen.

Auch das bezweifelt Weber-Wulff. Plagiatsoftware, die in digitaler Form vorliegende Inhalte mit dem Internet oder Datenbanken abgleicht, sei seitdem "nicht sehr viel besser geworden". Außerdem bedürfe es gar keiner aufwändigen Software, um Plagiate zu identifizieren. "Eine einfache Google-Suche nach einem Halbsatz von drei bis fünf Wörtern genügt", erklärte Weber-Wulff. Sollte sich daraus ein konkreter Verdacht ergeben, könnte professionelle Software eingesetzt werden, "um ein Gefühl für das Ausmaß zu bekommen".

Guttenbergs Betreuer halten in ihrer Erklärung daran fest, dass die Promotion "ohne Kenntnis der vorgeworfenen Plagiate" zu Recht mit der Höchstnote "summa cum laude" bewertet worden sei. Sie zeichne sich durch einen "hohen Grad der Durchdringung des Themas in allen seinen Facetten" aus. Auch das Rigorosum, die mündliche Prüfung, habe Guttenberg "souverän" absolviert.

Die plagiierte Doktorarbeit Guttenbergs, der vergangene Woche als Minister zurücktrat, ist seit Montag auch Gegenstand eines offiziellen Ermittlungsverfahrens. Nachdem Guttenberg auch sein Abgeordnetenmandat niedergelegt hatte und seine parlamentarische Immunität damit aufgehoben war, ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft in Hof wegen möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht. Grundlage dafür sind über 100 bislang eingegangene Strafanzeigen.

In die Ermittlungen, die sich über Monate hinziehen könnten, sollen auch die Ergebnisse der Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft der Universität Bayreuth einbezogen werden. Das aus fünf Mitgliedern bestehende Gremium soll unter anderem der Frage nach einem Täuschungsvorsatz Guttenbergs nachgehen. Die Promotionskommission, die Guttenberg vorvergangene Woche den Doktortitel aberkannt hatte, war auf diese Frage nicht eingegangen.

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