Plagiatsvorwürfe an von der Leyen: Doktortitel verteidigt

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten. Denn das Muster der Plagiate spreche nicht für eine Täuschungsabsicht.

eine Frau in weißer Bluse zeigt inmitten von Soldaten in Uniform auf etwas vor ihr

Hilfe bei der Verteidigung: Ursula von der Leyen und ihre Untergebenen. Foto: reuters

BERLIN taz | Ursula von der Leyen kann sich entspannen. Die Verteidigungsministerin darf ihren Doktortitel behalten. Das hat der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in einer nichtöffentlichen Sitzung am Mittwoch beschlossen. Sieben Senatsmitglieder stimmten dafür, einer dagegen, ein weiterer enthielt sich der Stimme.

Es läge „kein durch Täuschungsabsicht geleitetes Fehlverhalten“ vor, begründete Uni-Präsident Christopher Baum im Anschluss an die Sitzung die Senatsentscheidung. Zwar enthalte die 1990 erschienene medizinische Dissertation von der Leyens Abgeschriebenes, aber das Muster der Plagiate spreche nicht für eine Täuschungsabsicht. „Es geht hier um Fehler, nicht um Fehlverhalten“, sagte Baum. Das sei ein „entscheidender Unterschied“.

Die CDU-Politikerin hatte ihre frühere Hochschule im Herbst vergangenen Jahres um eine Überprüfung der Arbeit gebeten, nachdem ihr Plagiatsjäger schwere Regelverstöße vorgeworfen hatten. Auf der Internetseite „Vroniplag Wiki“ ist von Plagiatsfundstellen auf 27 von 62 Seiten der Dissertation die Rede. Von der Leyen hatte die Vorwürfe stets abgestritten.

Mit seinem Beschluss folgte der Senat dem Votum der Uni-Kommission „Gute Wissenschaftliche Praxis“, die rund ein halbes Jahr die Dissertation überprüft hatte. Die Kommission fand „klare Mängel“ im Wesentlichen in der Einleitung der Arbeit, die den sperrigen Titel „C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung“ trägt. „Konkret geht es um Fehler in der Form von Plagiaten, also Übernahme fremder Textpassagen, ohne die Originalautoren korrekt zu kennzeichnen“, erläuterte Baum.

Kein „bewusste Täuschung“

Trotzdem sei das noch kein Grund, ihr den Titel abzuerkennen. „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung“, sagte der Hochschulpräsident. Auch stellten die von der Ministerin begangenen Fehler den wissenschaftlichen Wert der Arbeit „nicht grundsätzlich infrage“.

Für „eindeutig ausgeräumt“ erklärte Baum auch Vorwürfe, von der Leyen habe bei der Behandlung und Untersuchung von Patienten ihrer Studie ethischer Regeln verletzt. „Die Durchführung der Studie erfolgte im Einklang mit den geltenden ethischen Normen“, sagte der Uni-Präsident. Er versicherte, die Überprüfung der Dissertation sei „sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person“ erfolgt. Er räumte allerdings ein: „Das Verfahren ist aufgrund des Bekanntheitsgrades von Ursula von der Leyen natürlich ein besonderes Verfahren.“

Die Verteidigungsministerin, die sich zurzeit in den USA aufhält, reagierte erleichtert auf den Senatsspruch. „Ich bin froh, dass die Universität nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen ist, dass meine Experimente für die medizinische Forschung relevant waren und die Arbeit insgesamt die wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt“, ließ von der Leyen in einer ersten Stellungnahme über ihr Ministerium wissen. Sie räumte allerdings ein: „Teile meiner damaligen Arbeit entsprechen nicht den Maßstäben, die ich an mich selber stelle.“

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