Polizei parkt falsch: Eine Ermahnung tut’s auch

In Wismar kassierten falsch parkende Polizisten Strafzettel, die dann wieder fallengelassen wurden. Das interessiert die Staatsanwaltschaft – aber nur kurz.

Knöllchen ist nicht gleich Knöllchen: In Wismar handelten sich Polizisten welche ein. Bild: dpa

WISMAR taz | Dass einige Beamte der Polizeiinspektion Wismar kollektiv falsch geparkt haben, dafür Strafzettel bekamen, die aber wieder einkassiert wurden: Beinahe wäre daraus ein Korruptionsverfahren geworden. „Es gab einen Anfangsverdacht“, sagt Thorsten Kopf, Sprecher der Staatsanwaltschaft Schwerin. Man habe „geprüft“, ob von Amtswegen ein Strafverfahren wegen Vorteilsnahme und gewährung eingeleitet werden müsste. Von einem förmlichen Ermittlungsverfahren sehe die Behörde inzwischen ab.

Die Geschichte klingt nach einer Posse: Im März dieses Jahres hatte die Polizeiinspektion Wismar für eine Dienstversammlung einen Konferenzsaal im dortigen Zeughaus angemietet.

Mehrere Beamte kamen mit Dienstwagen, die sie gegenüber parkten, auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz – ohne dafür Parkscheine zu lösen. Ein mutmaßlich ordnungsliebender Bürger alarmierte wegen der Falschparker das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiterinnen den zivilen Polizeiautos Knöllchen verpassten – insgesamt 22.

Die Polizeiinspektion Wismar wurde daraufhin beim Ordnungsamt vorstellig, und nach einer Entschuldigung seitens der Polizei wandelte das Amt die Knöllchen – die auf insgesamt 220 Euro gekommen wären – in eine mündliche Ermahnung um.

Darin wurzelte der Verdacht der Vorteilsgewährung durch das Ordnungsamt zu Gunsten der Polizeibeamten, dem die Staatsanwaltschaft nun doch nicht mehr nachgehen will. Vorteilsnahme ist ein Straftatbestand, die mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden kann.

Bloß ein Missverständnis

Aus Sicht der Polizeiinspektion Wismar waren die Parkverstöße der Kollegen bloß Folge eines Missverständnisses: „Irrtümlicherweise wurde seitens der Polizeiinspektion Wismar davon ausgegangen, dass die Anmietung der Konferenzräumlichkeiten das kostenfreie Abstellen der Dienstkraftfahrzeuge auf dem städtischen Parkplatz vor dem Zeughaus beinhaltete“, erklärt Andreas Nielsen, Sprecher der Hansestadt Wismar.

Die Beamten hätten vermutlich von Vorgesetzten den Hinweis bekommen, die Nutzung der Parkplätze sei „in der Anmietung des Konferenzsaals inbegriffen“, sagt auch Andre Falke von der Polizeiinspektion. Und deshalb seien die Fahrzeuge eben nicht auf einer gebührenfreien Parkfläche in knapp 100 Meter Entfernung abgestellt worden.

Die Schweriner Staatsanwaltschaft ist nun zur Auffassung gelangt, dass durch den „Kuhhandel“ zwischen Polizei und Amt kein Strafgesetz verletzt worden sei. Denn eine Vorteilsnahme setze eben auch eine Gegenleistung voraus.

„Es war nicht ersichtlich, welchen Vorteil die betreffenden Polizeibeamten den Bediensteten der Stadt Wismar angeboten haben sollen“, sagt Sprecher Thorsten Kopf. Ebenso habe es keine Anhaltspunkte für denkbare Straftatbestände wie Rechtsbeugung oder Strafvereitelung im Amt gegeben.

Strafrechtlich ist das Verfahren damit wohl erledigt – politisch aber möglicherweise noch nicht. Am morgigen Donnerstag werde Wismars Bürgermeister Thomas Beyer die Bürgerschaft „über den weiteren Verfahrensweg informieren“, kündigte Stadtsprecher Nielsen gegenüber der Schweriner Volkszeitung an.

Allerdings wurden die Strafzettel offenbar inzwischen beglichen: „Die Verwarnungsgelder haben die Kollegen privat bezahlt“, so Polizeisprecher Andre Falke zur taz. Und Konsequenzen wolle man aus der ganzen Sache ziehen: „Künftig werden vorab verbindliche Festlegungen getroffen.“

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