• 24.02.2009

Polizeigewalt am 1. Mai

Mildes Urteil, kurzer Prozess

Ein Polizist, der am 1. Mai 2008 einen taz-Journalisten geschlagen hat, ist zu einer Mindestgeldstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Gericht verzichten auf ein öffentliches Verfahren.von Plutonia Plarre

  • 03.10.2009 13:12 Uhr

    von Marco Krüger:

    Erschreckend ist hierbei ja auch noch, dass dieser Beamte angeblich nun sogar befördert wird bzw einen Aufstieg in den gehobenen Dienst ermöglicht bekommt! Das scheint innerhalb der Polizei also garnicht sanktioniert zu werden, eher im Gegenteil.

  • 23.08.2009 00:20 Uhr

    von Andrea:

    Mein Sohn wurde auch Opfer einer Polizeigewalt. Natüßrlich haben wir Anzeige ertstattet und wie o.g. natürlich auch Gegenanzeige mit Verhandlung wegen Wiederstand gegen die Staatsgewalt. Es exestiert allerdings ein Video das alles wiederlegen kann. Natürlich wird dieses Video 100 % verschwunden sein, denn unser RA erhielt aus dem Video nur Abzüge in Form von Bildern. Auf diesen Bildern ist kein Fehlverhalten meines Sohnes zu erkennen. Er wurde einmal aufgefordert zu gehen und ist diesen nicht nachgekommen. Er stand Karneval mit mehren Leuten zusammen und ca. 5 m. weiter wurde einer Festgenommen. Nachdem er nicht weggegangen ist wurde ihm der Kopf bis zur Bewußtlosigkeit nach hinten gedreht und unter Zeugen brutal behandelt. Aufgeplatzte Lippe Finger verstaucht, Nackenwirbel überdehnt und noch so einiges. Er wurde verhaftet und eingesperrt. Er ist 17 Jahre alt und mir wurde nur am Telefon gesagt, er hat zuviel getrunken und deshalb in Verwahrung. 1,0 Promille kam dann später raus. Also nur ein dummer Vorwand. Ich durfte auch nicht zu meinen Sohn, sie würden sich nach 3 Stunden melden dann könnte ich ihn abholen. Wurde aber nach 1,5 Stunden freigelassen.Wollte mir dann später das Verhaftungsprotokoll zeigen lassen, es gab leider keins. Habe sofort Anzeige erstattet mal sehen, wie unsere Gesetzte ticken. Im September ist Verhandlung. Ich denke mal, das Opfer wird bestraft die drehen sich das so zurecht. Aber wir kämpfen. wir haben sogar einen Plichtverteidiger gestellt bekommen, da die Rechtslage ziemlich verzwickt ist. Wir lassen uns überraschen.

  • 19.03.2009 22:52 Uhr

    von ISI:

    Ich wurde vor einem jahr opfer von einer Polizeigewalt.Ich habe die"Schläger in Uniform" angezeigt.Und was ist Passiert,ich sitze selber jetzt in der Anklagebank,aber die Schläger in Uniform nicht.Wie üblich Richter und Statsanwalt steht an die Polizei seite.Wie es aussieht werde ich auch Ordentlich bestraft.Von Opfer bin ich jetzt leider Täter geworden.Schade Deutschland...

  • 24.02.2009 15:56 Uhr

    von Renegade:

    Man merkt, dass das Gewaltmonopol bei Vater Staat gut aufgehoben ist. Und wie schön die Gewaltenteilung funktioniert. Und natürlich, dass die ehrwürdige Polizei sämtlich aus Freunden und Helfern besteht, an die man sich vertrauensvoll wenden kann, wenn man seine Grundrechte in Gefahr sieht.

    Solche Erfahrungen & Urteile stärken immerhin das Vertrauen in die Wehrhaftigkeit unserer tollen "Demokratie". Weiter so!

  • 24.02.2009 14:40 Uhr

    von casper:

    Das Thema Polizeigewalt wird in der öffentlichen Berichterstattung ungern thematisiert. Auch die TAZ hält sich hier gerne zurück. Dieses Problem muss intensiv thematisiert werden, vorallem in Anbetracht der zunehmenden Militarisierung der Polizei.

  • 24.02.2009 00:20 Uhr

    von vic:

    "Rechts-Staat" BRD.
    Protektion um jeden Preis für Staatssicherheit und Rechte Gewalttäter.

  • 23.02.2009 22:37 Uhr

    von Kommentator:

    Tut mir leid für die beiden Journalisten wegen der Schläge von den Schergen.

    Der Vorfall erklärt aber wohl auch, dass hier bei der taz das grassierende Problem Polizeigewalt - ekoppelt mit Zwei-Klasen-Justiz -endlich mal ankegekommen ist.
    Weiter so mit der Berichterstattung!

    Zynismus: Vielleicht braucht es noch etliche verprügelte Journalisen mehr, um das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.

    Mythos "Freund und Helfer" in die Tonne kloppen!
    Kennzeichnungspflicht, vermummungs- und Bewaffnungsverbot sowie Rechtsgleichheit auch für Staats-Schläger.

  • 23.02.2009 20:55 Uhr

    von Heiko Kokemoor:

    Das Geschehene ist leider nichts neues. Körperverletzung durch Polizisten wird meist, wenn überhaupt, nur sehr milde bestraft. Manchmal bekommt der oder die, der die Strafanzeige stellt, einen Gegenanzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt.
    Nun, der Staat deckt seine Schläger, wo er nur kann, die willfähige Justiz ist gern behilflich.
    Die Mitglieder dieser Paralelgesellschaft sind eine der größten Gefahren für unsere Gesellschaft.
    Viel größer als so mach andere, uns alltäglich gepredigte "Bedrohung".
    Die Prominenz der Verfassungsfeinde macht dem kleinen Beamten vor, wohin der Zug gehen soll.
    Ich nenne das Ziel "Obrigkeitsstaat", es gibt viele Namen.
    Auch dieser Vorfall, so unbedeutend er aus der globalen Perspektive zu sein scheint, warum der Westen, die "freie Welt", von vielen als Bedrohung und Hort der Verlogenheit gesehen wird.
    Ohne eine gewisse Ehrlichkeit, der Fähigkeit zur Selbstkritik und dem Ablegen des unerträglichen prolligen Hang zur Selbstbeweihräucherung wird das Experiment "Demokratie und Menschenrechte" in Deutschland und anderen "demokratischen" Staaten schneller Schnee von gestern sein, als wir uns träumen lassen.

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder