Polizeigewalt bei G8 in Genua 2001: Europa-Gericht verurteilt Italien

Das Europäische Gericht für Menschenrechte bemängelt willkürliche Gewalt beim G8-Gipfel in Genua 2001. Die Täter seien nie identifiziert und bestraft worden.

Polizeigewalt in Genua 2001: Ein damals 62-Jähriger Aktivist verklagte Italien, weil er in der Diaz-Schule schwer verwundet wurde. Bild: ap

STRASSBURG afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen eines brutalen Polizeieinsatzes am Rande des G-8-Gipfels in Genua im Juli 2001 verurteilt. Ein Globalisierungskritiker sei damals grundlos geschlagen und getreten und damit Opfer von „Folter“ geworden, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Der Gerichtshof kritisierte, dass die gewalttätigen Polizisten wegen Mängeln des italienischen Strafrechts nie identifiziert und bestraft wurden.

Der Gipfel der sieben größten Wirtschaftsnationen und Russlands (G-8) im Juli 2001 in Genua war von wahren Straßenschlachten zwischen Globalisierungsgegnern und Polizisten überschattet worden, bei denen hunderte Menschen verletzt wurden. Für Entsetzen sorgte der Tod des 23-jährigen Demonstranten Carlo Giuliani, der Polizisten angegriffen hatte und von einem Beamten durch einen Kopfschuss getötet wurde.

Das Straßburger Menschenrechtsgericht befasste sich nun mit der Erstürmung einer Schule durch die Polizei in der Nacht nach Gipfelende. Die Diaz-Pertini-Schule war Globalisierungsgegnern als Schlafplatz angeboten worden. Die Polizei hatte dem Gericht zufolge Hinweise, dass schwarz gekleidete junge Männer - mutmaßlich gewaltbereite Autonome - in die Schule eingedrungen waren, Beamte einer Sondereinheit sollten das Gebäude durchsuchen.

Bei dem nächtlichen Einsatz in der Scuola Diaz ging die Polizei äußerst brutal vor. Unter anderem schlugen Polizisten mit Schlagstöcken auf einen damals 62-jährigen Italiener ein, traten ihn und brachen ihm mehrere Knochen.

Willkürliche Gewalt = Folter

Der Mann leidet noch heute unter den Folgen der Polizeigewalt und verklagte Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht urteilte nun, der brutale Einsatz der Polizei sei durch nichts zu rechtfertigen gewesen. Der Kläger habe sich beim Eindringen der Polizei mit erhobenen Händen an eine Wand gesetzt und den Beamten keinen Anlass zur Gewalt gegeben. Die Polizisten hätten vielmehr „willkürlich“ zugeschlagen. Der Kläger sei somit Opfer von „Folter“ geworden.

Der Menschenrechtsgerichtshof verwies unter anderem auf ein Urteil des Obersten italienischen Gerichtshofes, der den Polizeieinsatz als „Strafaktion“ bezeichnet hatte, deren Ziel es gewesen sei, Menschen zu demütigen und ihnen körperliches und psychisches Leid zuzufügen. Die Straßburger Richter sprachen dem 1939 geborenen Italiener 45.000 Euro Schadenersatz zu.

Italienisches Strafrecht „ungeeignet“

Der Menschrechtsgerichtshof bemängelte zudem, dass die Polizisten, die den Mann damals misshandelten, nie identifiziert und zur Rechenschaft gezogen wurden. Dies sei aber nicht auf einen fehlenden Einsatz der Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Vielmehr habe sich das italienische Strafrecht als „ungeeignet“ erwiesen, solche Fälle von Folter zu verfolgen. So habe die Polizei die Zusammenarbeit mit der Justiz „straflos“ verweigern und die Identität der gewalttätigen Beamten zurückhalten können, kritisierten die Straßburger Richter. Sie sprachen von einem „strukturellen Problem“, das behoben werden müsse.

Wegen der Erstürmung der Schule waren zwar mehrere ranghohe Polizisten, die für die Organisation des Einsatzes verantwortlich waren, zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Beamten, die die Gewalt verübten, blieben aber unbehelligt.

Italien kann gegen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes Rechtsmittel einlegen. Bereits wegen des Todes des jungen Demonstranten in Genua war vor dem Straßburger Gerichtshof eine Klage gegen Italien verhandelt worden; im März 2011 erfolgte aber ein Freispruch.

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