Polizeiliche Kontrollen in Zügen: Verdächtige Hautfarbe

Polizisten, die in der Bahn Kontrollen ohne konkreten Verdacht vornehmen, können auch auf die Hautfarbe als Auswahlkriterium zurückgreifen. Ein Gericht bestätigt jetzt diese Praxis.

Auswahl der zu kontrollierenden Reisenden ist auch nach dem äußeren Erscheinungsbild okay, sagt ein Gericht. Bild: dapd

KOBLENZ afp | Die Bundespolizei darf Bahnreisende auf bestimmten Strecken auch aufgrund ihres Aussehens ohne konkreten Verdacht kontrollieren.

Auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienten, dürften Beamte „verdachtsunabhängig“ kontrollieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Bei Stichprobenkontrollen könnten sie die Auswahl dabei auch „nach dem äußeren Erscheinungsbild“ vornehmen.

Das Gericht wies damit die Klage eines Bahnreisenden zurück, der von Polizeibeamten kontrolliert worden war. In einem späteren Verfahren wegen Beleidigung gegen den Kläger hatte demnach ein Beamter ausgesagt, ein Kriterium bei der Kontrolle sei auch die Hautfarbe. Der betroffene Reisende wollte nun vor Gericht feststellen lassen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig war.

Die Richter entschieden nun jedoch, dass die Bundespolizei auf der betroffenen Strecke verdachtsunabhängig kontrollieren könne. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz seien die Beamten dabei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften sie die Auswahl der Reisenden „auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen.“ (Az. 5 K 1026/11.KO)

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