Polizist wird für Stockschlag am 1. Mai verurteilt. Ein Kollege trat dem Opfer gegen den Kopf. Das Video von der Tat schlug im Internet hohe Wellen.von Konrad Litschko

Sorgten für Empörung: Polizeischläge und -tritte gegen Dimitri S. Bild: screenshot youtube
Das Video verbreitete sich im Internet rasant: 1. Mai 2010, Spreewaldplatz in Kreuzberg. Auf wackligen Bildern ist festgehalten, wie ein Polizeitrupp auf eine Gruppe Dunkelgekleideter zurennt. Ein Demonstrant liegt am Boden. Ein Polizist stolpert über ihn, ein zweiter tritt ihm im Vorbeilaufen gegen den Kopf. Benommen bleibt der junge Mann liegen. Was das Video nicht zeigt: Bereits zuvor soll ein Beamter mit seinem Schlagstock den Gestürzten traktiert haben.
Am Mittwoch erfolgte die juristische Aufarbeitung des Falls vor dem Amtsgericht. Zu verantworten hatte sich André K., der mutmaßliche Schlagstock-Schläger. Er hatte bereits beim Prozessauftakt Ende November seine Unschuld beteuert und zuvor einem Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt widersprochen: Er habe den Schlag nur angedeutet, um den Gestürzten zum Aufstehen zu bewegen. Das Gericht glaubt ihm nicht. Es verurteilt K. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Bereits kurz nach dem Übergriff lavierte André K. Befragt von Ermittlern, konnte er sich selbst auf Polizeibildern von der Tat nicht erkennen. Im Prozess dagegen schildert K. detailliert die wenigen Sekunden des Vorfalls. Der Gestrauchelte, Dimitri S., habe am Boden "eine Kampfhaltung" angenommen. Er habe befürchtet, S. könne "zutreten", so K. Er habe ihn aufgefordert aufzustehen, sei aber nur beleidigt worden. Da habe er mit seinem Tonfa, einem Schlagstock mit Quergriff, ausgeholt, diesen aber wieder zurückgezogen.
Dimitri S. widerspricht: Weder habe er K. beleidigt noch treten wollen. "Ich bin gestolpert und lag perplex am Boden." Den Schlagstock habe er gespürt und eine Rippenprellung davongetragen, so der 24-Jährige.
Ob es öfter vorkomme, dass Demonstranten sich auf den Boden würfen, um Polizisten zu attackieren, fragt die Anwältin von Dimitri S. "Durchaus", gibt André K. zurück. Kollegen springen ihm bei. "Der hat sehr gute Fähigkeiten am Tonfa, der ist kein Durchdreher", versichert einer. Der Richter ist nicht überzeugt: Der Beamte habe zuschlagen wollen. Ob er getroffen habe, sei aber unklar. Er verurteilt K. wegen versuchter Körperverletzung.
Schon verurteilt ist K.s Kollege Nico W. - der Kopftreter. Der 37-Jährige erhielt im Oktober 2010 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt: acht Monate Strafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Er verzichtete auf einen Widerspruch.
Die Mieten im sozialen Wohnungsbau steigen rasant. Bewohner des Kottbusser Tors wollen bei einem Straßenfest am Samstag Lösungen suchen. von Christoph Villinger

Starre Rituale, öde Debatten, ein Haus der Langeweile? Nicht in der Ukraine! Hier werden Parlamentsdebatten noch mit Leidenschaft, Herzblut und handfesten Argumenten geführt!

Echte Stars, begeisterte Fans, prima Shopping-Tipps - wir freuen uns auf die Fußball-Europameisterschaft.

Weltraumtouristen, Satelliten und Versorgungsflüge zur ISS – die Raumfahrt wird privatisiert und kommerzialisiert.

Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
22.12.2011 03:26 | emi
kommt halt drauf an, von wem die gewalt ausgeht, nicht wahr. offenbar sind die bürgerInnen hier gefährlicher und müssen ent ...
22.12.2011 03:05 | kleiner Spinner
Vergleichen wir es doch mal mit dem "Fall Brunner", z.B. http://www.taz.de/!57967/
21.12.2011 23:44 | Icke
Diese Strafen sind nicht akzeptabel! Der Tritt gegen den Kopf ist ein Angriff mit einer Waffe (gepanzerte Stiefel = schwere ...