Polizisten beim Ku Klux Klan: Einer hätte gefeuert werden können

Baden-Württembergs Innenminister findet die Bestrafung von zwei Polizisten, die im KKK waren, zu lasch. Neue sollen genauer überprüft werden.

„Nicht nachvollziehbar“: Rassistische Kapuzenträger durften in Baden-Württemberg im Dienst bleiben. Bild: ap

STUTTGART taz | Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat das interne Vorgehen im Fall der zeitweiligen Mitgliedschaft von zwei Polizisten im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan scharf kritisiert. Er bezeichnete die damals ausgesprochene Rüge als ein „absolut zu mildes Mittel“. Zudem habe das Verfahren gegen die Männer viel zu lange gedauert. Nun will Gall Konsequenzen aus dem Fall ziehen.

Wie die taz vor drei Wochen öffentlich machte, waren zwei baden-württembergische Polizisten zwischen 2001 und 2002 für mehrere Monate Mitglied in einem deutschen Ableger des Ku-Klux-Klans. Doch erst drei Jahre später wurden die Verfahren gegen die beiden abgeschlossen – sie sind bis heute im Dienst.

Gall wollte nun mit einem Bericht des Landespolizeipräsidenten zwei zentrale Fragen klären lassen: Warum wurde damals lediglich eine Rüge ausgesprochen? Und warum hat es überhaupt so lange gedauert, bis der Fall geklärt war? Zusätzlich ließ er landesweit weiteren möglichen rechtsextremen Aktivitäten in der Polizei nachgehen.

Doch eine zufriedenstellende Antwort erhielt der Minister zumindest für die ersten beiden Fragen nicht. Das Problem: Für die Personal- und Disziplinarakten gilt ein Verwertungsverbot. Die Gründe für die lange Verfahrensdauer seien deshalb heute nicht mehr lückenlos nachvollziehbar. Dass das Verfahren so lange gedauert hat, ist auch der Grund, warum zumindest der eine der beiden Polizisten nicht härter bestraft worden ist. Die Fristen für ein Disziplinarverfahren waren abgelaufen. Und da keine Straftat vorgelegen habe, konnte der bereits auf Lebenszeit verbeamtete Polizist auch nicht entlassen werden.

Der zweite Polizist hingegen war damals noch Beamter auf Probe. Er hätte also sehr wohl entlassen werden können. In dem am Mittwoch vorgelegten Untersuchungsbericht heißt es, dass sich ein Mitarbeiter nur noch dunkel an den Fall erinnere und meint, man habe seinerzeit dem Polizisten Naivität unterstellt und ihn als Mitläufer nicht härter sanktionieren wollen als den Lebenszeitbeamten. Deshalb wurde auch er nur gerügt.

„Polizeibeamte dürfen überhaupt nicht naiv sein“, sagte Landesinnenminister Gall. Die Erklärung, dass man nicht so recht gewusst hätte, auf was man sich da eingelassen hat, dürfe nicht gelten. „Ich würde so eine Ausrede jedenfalls nicht akzeptieren.“

Insgesamt bewertete Gall die zwei Fälle jedoch als „extremen Ausnahmefall“. Denn zumindest das konnte der Bericht klären: In den vergangenen zehn Jahre habe es innerhalb der baden-württembergischen Polizei „nur“ 25 Fälle mit rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund gegeben. In 23 davon seien zudem die strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt worden. In den anderen zwei Fällen sei es zu Geldstrafen und einer beamtenrechtlichen Zurückstufung gekommen.

Nichtsdestotrotz: Keiner der 25 Fälle sei akzeptabel, schon deshalb nicht, weil sie der undifferenzierten Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit schade. „Deshalb werden wir uns darum kümmern, wie so etwas in der Zukunft ausgeschlossen werden kann“, so Gall.

So sollen künftig Bewerber im Einstellungsverfahren explizit ausschließen, Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. Auch die Einstellungsberater sollen stärker sensibilisiert werden. Zudem plant Gall eine interne Ansprechstelle einzurichten, bei der extremistische Tendenzen gemeldet werden könnten. Und auch eine anonymisierte Gesamtstatistik über alle Dienstverfahren bei der Polizei und deren jeweilige Gründe soll eingeführt werden.

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